Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättengesetzes

Auf der Landtagssitzung vom 15/16. November 2007 sprach ich zur Gesetzesänderung LEX Tiedge

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Gedenkstättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird von uns unter zwei Aspekten thematisiert werden:

Zum einen müssen wir uns mit dem Fakt auseinandersetzen, dass wir es hier mit einer Lex Tiedge zu tun haben und uns auf dieser Ebene positionieren. Zum anderen aber zwingt uns das Vorgehen der Koalition zu einer öffentlichen Analyse der Arbeit der Gedenkstättenstiftung in Sachsen-Anhalt und der aktuellen geschichtspolitischen Diskussion. Zuerst ist es jedoch wichtig, die Fakten zur Auseinandersetzung in und um die Gedenkstätte darzulegen. Fakten, die, wenn überhaupt, nur sehr selektiv politisch und medial wahrgenommen werden.  

Dazu gehören als erstes die öffentlichen Auseinandersetzungen um die Mitgliedschaft von Gudrun Tiedge im Stiftungsrat. Nach der entsprechenden Wahl hier im Landtag und der ersten konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates traten die Vorsitzenden der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. und des Bundes der stalinistisch Verfolgten mit der Position an die Öffentlichkeit, dass sie in dieser Stiftung nicht mitarbeiten werden, weil Gudrun Tiedge als Mitglied in den Stiftungsrat gewählt worden ist. Gemeint war von Anfang an jedoch etwas anderes, nämlich, dass Gudrun Tiedge aus diesem Rat zurückzutreten hat. Wer dies bezweifelt, schaue sich bitte die Aussagen von Johannes Ring gegenüber der dpa vom 22. Oktober dieses Jahres an.  

Dem ging u.a. ein Gespräch seitens der genannten Opferverbände, der Stasiunterlagenbeauftragten und des Vereins Zeitgeschichte aus Halle voraus, an dem Gudrun Tiedge und ich teilnahmen, und wir unsere Entscheidung, G. Tiedge für diesen Stiftungsbeirat zu nominieren, begründet haben. Am Ende des Gesprächs stand jedoch die Feststellung, seitens der Vertreter dieser Opferverbände, dass eine inhaltliche Diskussion über die Ansichten und die Tätigkeit von G. Tiedge nach 1990 für die Positionierung der Opferverbände völlig belanglos ist, sondern ihre Tätigkeit vor 1989 ein zwingendes Ausschlusskriterium aus ihrer Sicht darstellt.  

Deshalb ist es wichtig, sich diesen Bereich ihrer Biografie noch einmal anzuschauen. Dort werden im Wesentlichen zwei Vorwürfe erhoben: Zum einen ihre Tätigkeit als IM. Dazu gab jedoch bereits der Stasi-Untersuchungsausschuss dieses Landtages  im Jahre 2005 unter der Leitung von Herrn Ruden die uns allen bekannte Wertung ab.

Der zweite zentrale Vorwurf richtet sich gegen ihre Tätigkeit als Jugendstaatsanwältin. Dazu ist Folgendes zu sagen: Eine differenzierende Bewertung von Menschen, die in der DDR-Zeit solche Berufe ausgeübt haben, erscheint uns substanziell notwendig. Und wenn ich mir die Biografien von politischen Repräsentanten der Parteien anschaue, die diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, scheint dies auch in diesen Fraktionen vorzuherrschen.

Trotzdem, auch ich bin der Meinung, dass es individuelle Ausschlussgründe für eine solche Funktion geben kann, die in der Tätigkeit vor 1989 liegen. Aber eine differenzierende Betrachtung führt uns bei G. Tiedge eben zu einem anderen Schluss. Der von der letzten DDR-Volkskammer initiierte Staatsanwälte-Wahlausschuss hat in Ansehung und ausführlicher Diskussion, vor allem der in Rede stehenden Prozesse wegen Grenzverletzung, G. Tiedge mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für eine weitere Beschäftigung als Staatsanwältin in der Justiz empfohlen. Diese Empfehlung bekam eine außerordentlich geringe Zahl von ehemaligen Staatsanwälten der DDR.
Abgesehen von unmittelbaren Berufseinsteigern sprechen wir hier von weniger als 10 % der ehemaligen DDR-Staatsanwälte.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Jede polizeiliche oder justizielle Verfolgung eines Menschen, weil er sein Menschenrecht auf Freizügigkeit anwenden will, ist eine klare Menschenrechtsverletzung und durch keine politischen Zielstellungen zu legitimieren.

Aber wenn wir die Personen heute im Einzelnen im Jahre 2007 auf ihre Befähigung für eine aktive Gestaltung in der demokratischen Gesellschaft befragen, dann muss eine differenzierende Wahrnehmung möglich sein. Und, werte Kollegen von SPD und CDU, man hat mit einer breit angelegten Kampagne seit Monaten versucht, Opfer von G. Tiedge zu finden. Vor allem der Bayerische Rundfunk hat in Zusammenarbeit mit den bereits genannten Opferverbänden eine intensive Kampagne dazu gestartet. Sie blieb bis heute erfolglos. Wir können nicht ausschließen, dass sich heute jemand als Opfer von G. Tiedge fühlt. Aber es ist eben auch wichtig, zu wissen, dass diese Suche, die übrigens schon 1998 eingesetzt hat, also seit fast zehn Jahren läuft,  erfolglos blieb. 

Trotzdem haben Sie, werte Kollegen der Koalition, den Forderungen der beiden genannten Opferverbände entsprechend, ein Gesetz eingebracht, das dazu dient, G. Tiedge aus dem Stiftungsrat zu entfernen. Um es ganz klar zu sagen: Selbst, wenn Sie diese Logik in Ihren eigenen Reihen immer so anwenden würden, hielten wir das für grundfalsch. Da Sie aber selbst, wenn es um das eigene Personal geht, völlig andere Bewertungskriterien anlegen, und auch regelmäßig vor den Wahlen andere Signale aussenden, sagt dieses Gesetz wenig über G. Tiedge, aber viel über die Autoren aus.  

Eigentlich wichtiger als diese Auseinandersetzung ist jedoch eine Analyse der Situation der Gedenkstättenstiftung im Ganzen. Und hier trifft man auf Erstaunliches. Während sich Fernsehanstalten und Zeitungen gegenseitig in Berichterstattung über den sogenannten Fall Tiedge übertreffen, befindet sich vor allem der Stiftungsbeirat für die Zeit von 1933 bis 1945 in einem desaströsen Zustand, ohne, dass das wirklich jemand zu interessieren scheint. Kommen wir zu den Dingen im Einzelnen:

 1. Das im Gesetz aufgeführte Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma hat von Anfang an seine Mitwirkung in dieser Stiftung verweigert. Grund dafür ist zum einen ihre Einschätzung, dass es hier in Sachsen-Anhalt, ähnlich wie in Sachsen, zu einer nicht zu akzeptierenden Nivellierung zwischen dem Völkermord der NS-Zeit und den Menschenrechtsverletzungen in der DDR kommt. Darüber hinaus betrachtet die Interessenvertretung der Sinti und Roma die zwingend vorgesehene Stasiüberprüfung als substanzielles Misstrauen des deutschen Staates gegenüber den Sinti und Roma, wofür diese gegenüber dem deutschen Staat, übrigens ausdrücklich auch der Bundesrepublik Deutschland, genug Anlass hätte, aber der deutsche Staat gegenüber Sinti und Roma nicht. Diese Opfergruppe wird also so lange nicht mitarbeiten, solange es eine generelle Stasiüberprüfung gibt.  

2. Der Verband der Euthanasiegeschädigten und Zwangssterilisierten hat seine Mitarbeit in der Stiftung beendet. Gegenüber dem Ministerium erfolgte dieser Schritt mit der Begründung der Wahl des Stiftungsdirektors, Herr Scherrieble. Begründet wird dies nicht weiter im Detail, aber für einen sachlichen Grund muss man nicht lange suchen, wenn in den Schreiben des Stiftungsdirektors dieser Verband nicht einmal richtig benannt wird.
Also, ganz klar, solange Herr Scherrieble Direktor ist, wird dieser Opferverband nicht in der Stiftung mitarbeiten.  

3. Obwohl keine formelle Absage, gab es bisher keine Mitarbeit des Zentralrates der Juden in Deutschland. Es gibt die Benennung von Prof. Dr. Salomon Korn, der für den gesamten Gedenkstättenbereich im Zentralrat der Juden verantwortlich und außerdem auch noch Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde von Frankfurt am Main ist. Seine Vertretung nimmt deshalb im Normalfall, Herr Peter Fischer, für den Zentralrat wahr, z. B. in Brandenburg und Thüringen. Herr Fischer hat sich aus folgendem Grund nicht für den Stiftungsbeirat nominieren lassen: Zum einen hat auch er sehr deutlich formuliert, dass die regelhafte Stasiüberprüfung gegenüber den Beiratsmitgliedern ein dezidiertes Misstrauen gegenüber den delegierenden Institutionen, in seinem Fall also der Zentralrat, ist. Zum anderen führt er an, dass die Art und Weise der Diskussion um die Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt eine Mitarbeit hier für ihn unmöglich macht. Als Beispiel benennt Herr Fischer die Diskreditierung seiner Person durch den Vorsitzenden des Verbandes der stalinistisch Verfolgten in der Diskussion um die Torgauer Urnen. 

Herr Fischer dazu: „Niemand kann von mir verlangen, dass ich in einer Stiftung mit solchen Leuten zusammenarbeite.“   

Die beiden letzten verbliebenen Vertreter in diesem Beirat der Vertreter des VdN/BdA und der Vertreter der evangelischen Kirche haben sich in der Diskussion um G. Tiedge positioniert. Herr Steinhäuser forderte in einem Leserbrief dazu auf, die Wahl von Frau Tiedge zu akzeptieren. Vom VdN/BdA gibt es eine Pressemitteilung, in der der Sprecherrat sich eindeutig zu einer Zusammenarbeit mit G. Tiedge bekennt und sich für ihre engagierte Arbeit bedankt. Dies, Herr Paqué, sollten auch Sie zur Kenntnis nehmen und nicht versuchen, im Namen dieser Opfergruppen Frau Tiedge zu diskreditieren. 

Warum aber, frage ich Sie, haben wir es mit einer allgewaltigen Medienschlacht um G. Tiedge zu tun und warum scheint es in diesem Land fast völlig egal zu sein, welche Hinderungsgründe Opferverbände aus der Zeit des Faschismus haben, in dieser Stiftung mitzuarbeiten? Was macht also die Mitarbeit des Verbandes der Opfer des Stalinismus unverzichtbar, während man auf die Sinti und Roma, den Zentralrat der Juden und des Verbandes der Euthanasiegeschädigten und Zwangssterilisierten offenbar verzichten kann? Was, liebe Kollegen von CDU und SPD, ist Ihr Grund für diese Unterscheidung?

Das ist für uns die entscheidende Frage, und um die beantworten zu können, muss man sich die aktuelle geschichtspolitische Auseinandersetzung anschauen. Eine Antwort gibt uns in dankenswerter Klarheit Prof. Dr. Klaus Schroeder. Er ist Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat an der FU Berlin und von der CDU benannter Sachverständiger beim Gedenkstättenstiftungsgesetz des Bundes und hat dies übersichtlich in einem Artikel in der „Welt“ vom 07.11.2007 dargelegt.  

Demnach geht es im Wesentlichen darum, die DDR- und die nationalsozialistische Terrorherrschaft in der Erinnerungskultur unter den Begriffen „Diktatur und totalitäre Systeme“ von ihrem Wesen her als ähnlich, wenn nicht sogar weitgehend identisch, darzustellen. Dem gegenüber steht die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dieses bipolare Weltbild soll als das verbindliche Geschichtsbild vermittelt werden. Dabei stören natürlich all diejenigen, die eine solche These nicht mittragen und sich mit ihrer DDR-Biografie nicht in ein einfaches Täter-Opfer-Schema pressen lassen wollen, wie Frau Tiedge. Dazu gehören dann aber konsequenterweise auch die, die folgende Position vertreten. Ich zitiere Herrn Fischer vom Zentralrat der Juden aus der Anhörung zum Gedenkstättenstiftungsgesetz: „Deshalb verbietet es sich, die Tatsachen über einen Kamm zu scheren, denn im Verwischen der qualitativen Unterschiede historischer Zusammenhänge entstehen ähnliche Defekte im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit, wie sie aus der Zeit des einseitig machtpolitischen Antifaschismus der Kommunisten zu DDR-Zeiten bekannt sind.
Ein Zeitbogen von 1933 bis 1989, die Herstellung eines solchen Kontinuums verbietet sich aus der Sicht des Zentralrates.“  

Übrigens, werte Kollegen von CDU und SPD, ein solches bipolares Geschichtsbild, wie das des Prof. Schroeder, ist für mich nicht neu. In der DDR habe ich gelehrt bekommen, dass die Bundesrepublik Deutschland nach 1949 und das Terrorregime 1933 bis 1945 auch nur zwei Spielarten des entwickelten Kapitalismus sind, dem gegenüber der unangreifbar überlegene Sozialismus steht.
Wir sind nicht bereit, das eine bipolare Geschichtsbild durch das andere austauschen zu lassen, zumal wir uns auch über die politische Funktion eines solchen Vorgehens im Klaren sind.  
Dies ist aber der eigentliche Hintergrund der Auseinandersetzungen, über die wir hier diskutieren. 
Abschließend sind wir als Fraktion zu der Position gekommen, dass die Gedenkstättenstiftung für die Zeit von 1933 bis 1989, selbst in der jetzt vorliegenden Fassung des Gesetzes, gescheitert ist. Eine demokratische Erinnerungskultur lässt sich aus unserer Sicht in Sachsen-Anhalt nur noch in zwei getrennten Stiftungen realisieren. Wir lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf ab.