Leitbild zur räumlichen Gliederung der Öffentlichen Daseinsvorsorge in Sachsen-Anhalt

Rede auf der 2. Tagung des 1. Landesparteitages zur Einbringung des
Antrages der Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt

Unser heutiger Antrag „Die räumliche Gliederung der Öffentlichen Daseinsvorsorge" hat einen zugegebenermaßen etwas sperrigen Titel. Aber er berührt eine der wichtigsten Fragen für die Zukunft unseres Landes, das nach allen realistischen Bevölkerungsprognosen in den nächsten Jahren mit einer sinkenden Einwohnerzahl leben muss.

Diese Entwicklung wird von vielen als existenzielle Bedrohung wahrgenommen. Kindergärten und Schulen wurden geschlossen, Bahnlinien wurden abbestellt, Krankenhäuser fusioniert und Verwaltungsstandorte reduziert. Besonders schwer wiegt für viele die Abwanderung junger Menschen aus Sachsen-Anhalt, vor allem in den Regionen unseres Land, die davon besonders stark betroffen sind.

Vor diesem Hintergrund tauchen immer wieder Fragen auf, wie unter diesen Bedingungen, die wir zwar beklagen, aber nicht ignorieren können, eine Perspektive für alle Regionen unseres Landes glaubwürdig aufgezeigt werden kann.

In unserem Antrag sind verschiedene Ansätze unserer politischen Konkurrenten dazu kurz skizziert. Am Beginn eines solchen Antrages muss jedoch unser eigener Grundsatz, unsere eigene Leitidee für die räumliche Gliederung unseres Landes stehen. Und diese Leitidee ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen.

Um das jedoch gleich klar zu stellen: Gleichwertig bedeutet eben nicht gleiche Lebensverhältnisse, sondern gleichwertig bedeutet, dass die Menschen, die in einer Region leben, dort gerne leben, weil sie die Vorzüge ihrer unmittelbaren Lebensumwelt zu schätzen wissen und ihnen die notwendigen Voraussetzungen im Bereich der Öffentlichen Daseinsvorsorge zugänglich sind.

Dabei sind wir keinen Allmachtsphantasien verfallen, denn selbst der Bereich, den wir politisch beeinflussen wollen, stellt nur einen Teil der Lebensbedingungen dar. Viele Dinge entziehen sich unserem Einfluss, es sei denn, wir würden überall dort, wo Dienstleistungsangebote aus marktwirtschaftlichen Gründen zurückgezogen werden, als Staat einspringen und diese dort öffentlich finanzieren. Aber das, sage ich ganz deutlich, wird nur in ganz engen Grenzen möglich sein. Wenn ein Supermarkt geschlossen wird, werden wir nicht in der Lage sein, ihn durch eine staatliche Verkaufsstelle zu ersetzen. Deswegen müssen wir uns darüber im klaren sein, dass wir die Lebensverhältnisse selbst bei einer optimalen Verteilung der Öffentlichen Daseinsvorsorge nur partiell beeinflussen können.

Und das sage ich hier auch in aller Deutlichkeit: Eines der wesentlichsten Kriterien für die Perspektive einer Region, nämlich ordentlich bezahlte Arbeit, lässt sich zumindest direkt politisch nur in ganz engen Grenzen organisieren. Wer heute noch glaubt, über die klassischen Wirtschaftsfördermittel regionale Lenkungsfunktionen für Ansiedlungen zu ermöglichen, überschätzt deutlich die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen. Andererseits spielt zumindest mittelbar eine gute Organisation der Öffentlichen Daseinsvorsorge sehr wohl auch eine Rolle für die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Wie schwierig diese Unterscheidung zwischen politisch beeinflussbaren Versorgungsfunktionen und politisch nicht mehr beeinflussbaren Versorgungsfunktionen ist, zeigt uns übrigens der erste Entwurf des Landesentwicklungsplanes der CDU/SPD-Landesregierung. Hier steht z. B. auf Seite 24: "In allen Teilräumen des Landes soll in zumutbarer Entfernung die Versorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt werden. Alle zentralen Orte sollen über Postfilialen verfügen." Und dann heißt es weiter in der Begründung: „Auch Postdienstleistungen sind ein wichtiger Aspekt in der Daseinsvorsorge. Daher ist der Zugang zu diesen Leistungen für die Bevölkerung Sachsen-Anhalts in zumutbarer Entfernung sicherzustellen. Das dreistufige System der zentralen Orte bildet hier das minimale Standortraster." Dies hat die Landesregierung am 22. Juli dieses Jahres beschlossen und wer will da eigentlich widersprechen? Das Problem ist nur - und das haben die Kollegen von CDU und SPD ganz offensichtlich vergessen -, dass die Post bereits 1995 privatisiert worden ist und der Bund heute nur noch etwa 30 % der Anteile besitzt. Die Post ist ein privatisierter Konzern und verhält sich so. Er schließt Filialen oder er hält sie offen, wie er es will. Und ob die Landesregierung oder der Landtag beschließen, dass in jedem Grundzentrum eine Postfiliale sein soll, ist für die Entscheidungsträger bei der Post AG in etwa so wichtig, wie der berühmte Sack Reis, der in China umfällt oder auch nicht. Und was man nicht halten kann, das soll man dann auch gefälligst nicht versprechen. Wenn man diesen an sich ja vernünftigen Vorschlag aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) der Landesregierung wirklich umsetzen will, dann hätte man vor 13 Jahren nicht die Post privatisieren dürfen. Aber hier ist es, wie so häufig in letzter Zeit, gerade diejenigen, die eine solche Privatisierung vorangetrieben haben, sind dann völlig überrascht, wenn sie mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert sind. Das war vor kurzem bei der Servicegebühr bei der Bahn auch der Fall. Oder, und das ist die andere Variante, man will die Post AG mit Steuermitteln dafür bezahlen, dass sie überall solche Filialen aufrecht erhält, aber dann frage ich erstens, wo dieses Geld herkommen soll, und zweitens, warum man dann das Staatsunternehmen erst privatisiert hat?

Lasst mich an dieser Stelle etwas zu der Aktuellen Debatte über die Verstaatlichung sagen. Die hat mir ja nun den Titel Hugo Chavez von Magdeburg eingebracht, worüber sich in erster Linie unsere beiden Vorsitzenden der Bundestags-Fraktion besonders gefreut haben. Aber so ist das nun einmal mit Klischees - man kann zwar nichts dafür, aber man wird sie trotzdem nicht los. Was meine ich aber letztlich damit? Öffentliches Eigentum gehört für mich auch in diesem Gesellschaftssystem genau dann auf die Agenda gesetzt, wenn wir es ansonsten mit einer Monopolstellung privater Anbieter im Bereich der Öffentlichen Daseinsvorsorge zu tun haben. Wenn also der Einzelne gar keine Alternative hat, als die Dienstleistung zu einem Preis in Anspruch zu nehmen, die ein Monopolist diktieren kann. Lasst mich das kurz an der Frage der Energienetze erläutern, die ich ja nun bösartigerweise verstaatlichen will. Also erstens, es geht um die Energienetze und nicht um die Energieversorgung, zu der ja bekanntlich auch die Energiegewinnung zählt. Leider musste ich in der letzten Zeit feststellen, dass auch diese Unterscheidung für einige Journalisten schon zu schwierig ist.

Übrigens wäre eine Verstaatlichung der Energiegewinnung sogar äußerst kontraproduktiv, da wir jetzt bei der Entwicklung regenerativer Energien gerade eine wachsende Zahl von Produzenten bekommen, die auch im Wettbewerb zueinander stehen.

Bei den Energienetzen haben wir nun wiederum die Situation, dass die regionalen und örtlichen Netzstrukturen zum Teil noch in kommunaler Hand, die überregionalen Leitungen aber unter einem Kartell von vier großen Energieerzeugern aufgeteilt sind. Und wer Strom in selbst den kleinsten Haushalt liefern will, muss dieses überregionale Netz in Anspruch nehmen, ob er will oder nicht. Diese Monopolstellung führt natürlich zu einer Verteuerung für den Energienutzer, die u. a. den Verband der Energieverbraucher in der Bundesrepublik Deutschland zu der Forderung führt, diese Netze zu verstaatlichen. Selbst unser Bauminister Daehre (CDU), stellte schon im letzten Jahr eine solche Forderung auf.

Ich war übrigens dabei, als er dies unter großem Beifall vor 350 Vertretern der Wohnungswirtschaft von sich gab. Deswegen sage ich hier noch einmal ganz deutlich: Wenn schon Hugo Gallert, dann bitte auch Hugo Daehre. Und dann können die Kollegen Gürth und Stahlknecht ja erst einmal ihren eigenen Minister beglücken, bevor sie bei uns an die Tür klopfen. Apropos der Kollege Stahlknecht von der CDU: Der meinte ja vor kurzem, mit einer solchen Forderung würde man Sachsen-Anhalt in ein sozialistisches Kuba verwandeln. Nun, was die Energienetze betrifft, muss der Kollege Stahlknecht nicht nach Kuba fahren, um sich die Dinge anzugucken. Er kann sich in Dänemark, den Niederlanden und Frankreich anschauen, wie das so ist, wenn der Staat die Energienetze unter seiner Kontrolle hat.

Lasst mich aber trotzdem auf ein Problem hinweisen, mit dem wir uns intensiver beschäftigen sollten, als mit dieser Roten-Socken-Kampagne der CDU. Wir haben in den letzten Jahren sehr viel über öffentliches Eigentum und Antiprivatisierung geredet. Vor anderthalb Jahren haben wir das Plakat „Was alle brauchen, muss allen gehören" zu den Kommunalwahlen tausendfach aufgehängt (interessant ist übrigens, dass es damals niemanden von den Journalisten und den Kollegen der CDU aufgeregt hat). Aber die eigentliche politische Herausforderung beginnt danach. Nämlich bei der Frage: Wie kann ich öffentliches Eigentum so bewirtschaften, dass es für die Bürgerinnen und Bürger einen spürbaren Nutzen verkörpert, gleichzeitig nachhaltig weiterentwickelt wird und vernünftige Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten gesichert werden? Diese Frage ist viel schwerer zu beantworten und sie verlangt manchmal Kompromisse, die in unserer Partei auch sehr schnell das Etikett des Verrats von Grundsatzpositionen angeheftet bekommen - ohne dass diejenigen, die eine solche Wertung abgeben, eine wirkliche Lösung in der Sache anbieten.

Nun sind wir in der letzten Zeit auf Landesebene nicht so häufig in die Verlegenheit gekommen, da sah es in Berlin schon anders aus. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Diskussion um die Berliner Bankgesellschaft, die nun glücklicherweise im öffentlichen Bereich bleibt, was interessanterweise vor allem von denjenigen gefordert wurde, die sie drei Jahre vorher in den Konkurs führen wollten. Solche Probleme haben wir aber auch bei uns. Und ich möchte hier noch einmal ganz ausdrücklich sagen, dass ich die Entscheidung unserer Hallenser Stadtratsfraktion in der Frage der Wohnungsveräußerung richtig fand und sie inhaltlich verteidige. Gerade Halle hat gezeigt, dass ein völlig überschuldeter kommunaler Haushalt letztlich öffentliches Eigentum an sich zur Disposition stellt. Und wer öffentliches Eigentum bewahren will, kann selbst bei schlechter Einnahmesituation nicht unbedenklich an der Schuldenschraube drehen. Das gehört dann auch zur Glaubwürdigkeit unserer Politik.

Mein Eindruck ist, dass wir über diese Fragen schon einmal intensiver nachgedacht haben als in den letzten drei Jahren, und mein Wunsch wäre es ausdrücklich, uns diesen Dingen wieder stärker zuzuwenden.

Wenn ich vorhin davon sprach, dass unsere Leitidee die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Regionen unseres Landes ist, bedeutet das zuallererst, keine Region in Sachsen-Anhalt aufzugeben. So selbstverständlich, wie dieser Satz sich anhört, ist er längst nicht mehr. Denn es ist für Politik geradezu verführerisch, in einem Land, das nach wie vor die Rote Laterne inne hat, sich auf die so genannten Wachstumskerne zu konzentrieren. Hier kann man glänzen mit Bändchen, die man durchschneidet und Fördermittelbescheiden, die man überreicht, und man muss sich im Normalfall nicht mit der Angst der Bevölkerung auseinandersetzen, die um die Perspektive ihrer Lebensumwelt fürchtet. Aber wir wären nicht DIE LINKE, wenn wir uns nicht genau diesem Problem stellen würden. Zentrales Ziel unseres Konzeptes ist es, unbedingt zu vermeiden, dass Regionen abgehängt werden und sie in eine negative Spirale von Abwanderung, Arbeitsplatzverlusten und Verlust der Öffentlichen Daseinsvorsorge geraten.

Ich will es auf einen Punkt bringen: Es darf in diesem Land keine so genannten Wolfs-Erwartungsgebiete geben, die vom Land aufgegeben wurden und die sich selbst aufgegeben haben. Dabei will ich mit diesem Begriff nicht den Naturschützern zu nahe treten, die durchaus begrüßen mögen, dass vor kurzem im Fläming die Spuren eines Wolfs gesichtet wurden. Was ich mit diesem Begriff meine, ist etwas anderes. Ich meine damit Gebiete, deren gesellschaftliches, soziales und kulturelles Netz zusammenbricht und die letztlich zum politischen Wolfs-Erwartungsgebiet werden, weil genau diese Regionen die Aufmarsch- und Rekrutierungsgebiete von rechtsradikalen Organisationen und Strukturen darstellen. Es ist ausdrücklich deren politische Strategie, in die Lücke hineinzustoßen, die entsteht, wenn sich Zivilgesellschaft und Staat zurückziehen. Und auch deshalb ist es für uns unabdingbare Aufgabe, die Entstehung solcher Gebiete zu vermeiden.

Trotzdem kommen auch wir nicht an den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen vorbei, und die sind außerordentlich begrenzt. Vor einem Jahr habe ich hier einen Antrag zur Strategie unserer Haushaltspolitik vorgestellt, in dem wir uns auf die Schwerpunkte einer sozial gerechten Kinderbetreuung, einer vernünftigen Ausfinanzierung der Hochschulen, der langfristigen Sicherung des öffentlichen Dienstes sowie einer stabilen, wenn auch den Anforderungen nach zu geringen Finanzzuweisung an die Kommunen verständigten.

Das bedeutet, dass auch wir in unserem Konzept für die nächsten Jahre nicht davon ausgehen können, mehr Mittel zur Verfügung zu haben. Dazu müsste es eine grundlegende Verbesserung der Einnahmesituation in der Bundesrepublik geben, die auch nach 2009 nicht zu erwarten ist, weil eine Koalition mit uns nach den nächsten Bundestagswahlen auch für uns kaum vorstellbar ist.

Wir haben uns in unserem Konzept auf die Überarbeitung des Zentralen-Orte-Systems in Sachsen-Anhalt konzentriert.

Die Theorie der zentralen Orte geht davon aus, dass es für die Vorhaltung öffentlicher Daseinsvorsorge bestimmte Orte geben muss, die räumlich konzentriert eine gewisse Stufe öffentlicher Daseinsvorsorge-Aufgaben vorhalten. Bei diesen Stufen unterscheidet man ober-, mittel- und grundzentrale Versorgungsaufgaben und daraus ableitend Ober-, Mittel- und Grundzentren.

Im bisherigen LEP gab es darüber hinaus noch Zwischenstufen, also das Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums und Grundzentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums. Letztere Bezeichnung war im wesentlichen das Trostpflaster für diejenigen Städte, die 1994 ihren Kreisstadt-Status verloren. Eine inhaltliche Bedeutung gab es dafür eigentlich nie.

Die neoliberale Strategie der Raumordnung geht im allgemeinen davon aus, dass eine Verringerung der Bevölkerungsdichte und ein damit verbundener Kaufkraftverlust zu einer Reduzierung der zentralen Orte führen muss. Dies bedeutet dann letztlich für den Einzelnen, dass er weitere Strecken zurücklegen muss, um Dienstleistungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dabei geht das Konzept der Landesregierung davon aus, dass die Zeit, die jemand benötigt, um zu einem Grund-, Mittel- oder Oberzentrum zu kommen, durch den eigenen Pkw bestimmt wird. Dies halten wir jedoch für eine substanzielle Fehlentscheidung. Dieser Maßstab grenzt große Teile der Bevölkerung aus und ist schon deshalb unter sozialen Aspekten undiskutabel. Darüber hinaus verhindert ein solches Herangehen eine nachhaltige Politik, auch eine nachhaltige Klimapolitik.

Unser Maßstab ist dagegen, dass grund-, mittel- und oberzentrale Versorgungsfunktionen in einer vertretbaren Zeitspanne mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel erreichbar sein müssen. Das ist eines der entscheidenden Kriterien für unsere Bestimmung der Zentren in diesem Land. Das heißt aber auf der anderen Seite auch, dass das Entscheidungskriterium, ob eine Gemeinde beispielsweise Mittel- oder Oberzentrum ist, nicht in erster Linie darin liegen kann, dass man in dieser Stadt besonders stolz auf solchen Titel ist oder dass die Stadt selbst eine bestimmte Einwohnerzahl aufweist, sondern ob es einen Raum in Sachsen-Anhalt gibt, der mit den entsprechenden Daseinsfunktionen versorgt werden muss. Hierin unterscheiden wir uns ebenfalls deutlich von der Position der Landesregierung, die z. B. für Mittelzentren Mindesteinwohnerzahlen erst festlegt, um sie dann permanent zu unterlaufen.

Unser raumordnerisches Konzept für Sachsen-Anhalt geht nach wie vor von den fünf Regionen aus. Aus unserer Sicht besteht schon hier der erste Konflikt mit dem existierenden LEP und dem Entwurf der Landesregierung. Die beiden Regionen Altmark und Harz verfügen über kein Oberzentrum, was aus unserer Sicht letztlich aber dazu führt, dass in beiden Räumen die Versorgung mit hochwertigen Dienstleistungen zum Teil nicht gegeben ist bzw. in Zukunft in Gefahr gerät. Der permanente Kampf um die Weiterexistenz des Theaters der Altmark in Stendal führt uns das vor Augen. Deswegen sind wir der Meinung, dass zwar die beiden Städte Halberstadt und Stendal sicherlich nicht in vollem Umfang alle oberzentralen Funktionen wie in Magdeburg oder Halle vorhalten können, dass sie aber für diese beiden Regionen als Oberzentren entwickelt werden müssen. Und zwar nicht, weil es um die beiden Städte, sondern weil es um die beiden Regionen geht.

Ich weiß, dass es vor allem im Harz auch andere Überlegungen gibt. Nämlich die oberzentralen Funktionen auf die drei Städte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode zu verteilen. Wir haben uns aber mehrheitlich zu der Euch vorliegenden Variante entschlossen, weil eine solche Aufsplittung der Förderung eher die Gefahr beinhaltet, dass oberzentrale Funktionen aus diesem Bereich noch mehr verschwinden, als es durch die Entscheidungen der Landesregierung in den letzten zwei Jahren ohnehin schon geschehen ist.

Das Rückgrat der Öffentlichen Daseinsvorsorge in Sachsen-Anhalt bilden jedoch die Mittelzentren. Sie sollen aus unserer Sicht trotz der zurückgehenden Einwohnerzahlen die entscheidenden Haltepunkte in den Regionen darstellen.

Ursprünglich war deren Zahl von dem Kabinettsbeschluss im März am stärksten betroffen. Die dortigen Vorgaben, mindestens 20.000 Einwohner in Siedlungskernen, also ohne die Eingemeindung der letzten Jahre sowie weitere 50.000 Menschen im Einzugsbereich, hätten neben den Oberzentren nach unseren Berechnungen langfristig nur elf weitere Städte erfüllt. Dies hätte zu einer radikalen Ausdünnung von Mittelzentren im Land geführt und in der Konsequenz zum Abhängen großer Teile Sachsen-Anhalts. Aus unserer Sicht haben wir neben den fünf Oberzentren weitere 24 Mittelzentren definiert, darunter vier, nämlich Genthin, Gardelegen, Querfurt und Havelberg, die im bisherigen LEP nur Grundzentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums waren. Entscheidendes Kriterium war hier, dass aus jedem Teil des Landes Sachsen-Anhalt die Möglichkeit gegeben sein muss, ein Mittelzentrum in einer vertretbaren Zeitspanne mit einem öffentlichen Verkehrsmittel mehrmals zu erreichen. Allerdings haben wir dabei berücksichtigt, dass in einigen Grenzbereichen des Landes Städte in jeweils anderen Bundesländern diese Funktionen übernehmen. Dazu zählen u. a. Wolfsburg, Wittenberge und Torgau.

Nachdem wir dieses Konzept veröffentlicht haben, ahnte offensichtlich der für Raumordnung zuständige Minister Daehre, dass eine Umsetzung seiner ursprünglichen Kabinettsbeschlüsse in dem LEP in den meisten Städten kaum auf Gegenliebe stoßen würde. Deshalb schmiss die Landesregierung all ihre Beschlüsse, selbst das von ihnen in drei Wochen im Parlament durchgepeitschte Landesplanungsgesetz, wieder über den Haufen und beließ alle Städte, die bisher Mittelzentrum waren, in diesem Status.

Wenn wir hier mal ein Beispiel haben wollen, dass Opposition wirklich etwas bewegt, vor allem dann, wenn wir frühzeitig mit einem Konzept antreten, dann können wir uns gern darauf berufen.

Aber es geschah noch mehr. Obwohl im Landesplanungsgesetz ausdrücklich keine Zwischenstufen mehr vorgesehen sind, hob der Raumordnungsminister diese in seinem Entwurf wieder aus der Taufe und heftete dieses Etikett auf der einen Seite der Stadt Stendal als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums und den Städten Gardelegen, Genthin, Havelberg und Jessen als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums an. Diese Zwischenstufen haben zwar nun überhaupt keine Bedeutung mehr, aber sie klingen gut und man meint, dass man damit erst einmal keinen Ärger vor Ort hat. Und das war noch nicht alles. Im LEP taucht nun auf einmal eine Kategorie auf: Grundzentren mit besonderer Bedeutung. Und da nimmt man gleich mal alle anderen ehemaligen Kreisstädte von vor 1994 mit dazu. Das Problem besteht nur darin, dass diese besondere Bedeutung nirgendwo mehr erklärt ist. Sie stellt so eine Art warmen Händedruck dar mit der Einschränkung, dass man dort auf keinen Fall mittelzentrale Funktionen wahrnehmen darf, weil dies die anderen Zentren gefährden würde. In der Politik nennt man so etwas „weiße Salbe", also völlig wirkungs- und bedeutungslos.

In unserem Konzept dagegen hat die Einordnung als Ober- oder Mittelzentrum direkte Auswirkungen auf die Finanzausstattung und auf Standortentscheidungen, wenn sie dann irgendwann gefällt werden. Wie das im einzelnen aussieht, haben wir im Punkt 5 unseres Antrages dargelegt.

Am Beispiel des Finanzausgleichsgesetzes hierzu ein paar Bemerkungen: Nach unserem Konzept bedeutet die Eingruppierung als Ober- oder Mittelzentrum den Anspruch auf einen bestimmten Sockelbetrag, um diese Funktionen auf der Ebene vorzuhalten. Dieser Sockelbetrag muss für beide Stufen beziffert werden und kann nicht nach den jeweiligen Einwohnerzahlen berechnet werden, so wie es jetzt zum großen Teil berechnet wird. Denn gerade ein Zentrum mit relativ wenig Einwohnern hat es besonders schwer, die volle Palette von Daseinsfunktion vorzuhalten und kann demzufolge nicht dafür bestraft werden und pro Einwohner weniger Geld bekommen.

Dies trifft z. B. auf die Stadt Dessau im Verhältnis zu Halle und Magdeburg zu. Deswegen muss in einem ersten Schritt zumindest eine Gleichwertigkeit der Einwohner zwischen allen Oberzentren bei der Berechnung der Finanzzuweisungen gegeben sein. Andererseits gilt es auch zu berücksichtigen, dass die Finanzprobleme der beiden Städte Halle und Magdeburg ganz wesentlich daher rühren, dass hohe Gewerbesteuereinnahmen eben nicht in den jeweiligen Städten, sondern in den angrenzenden Gemeinden anfallen. Nach unserem Konzept würde sich die Situation dadurch entspannen, dass wir gesonderte Regelungen dafür entwickeln, dass die Steuereinnahmen, die im direkten Umfeld der Städte Halle und Magdeburg anfallen, diesen zumindest zum Teil zu Gute kommen.

Die Landesregierung hat vorgegeben, dass ein Grundzentrum mindestens 3.000 Einwohner im Ortskern und weitere 9.000 Menschen im Einzugsbereich haben soll. Also, in der Summe 12.000. Damit würde sich die Zahl von jetzt 104 Grundzentren um 40 reduzieren. Welche das aber in Zukunft sein sollen, will die Landesregierung lieber nicht selbst festlegen, sondern überlässt es den Planungsregionen. Dann ist man wenigstens nicht schuld, wenn bisherige Grundzentren diesen Status verlieren.

Auf der Ebene der Grundzentren schlagen wir ein völlig anderes Herangehen vor. Durch die von der Landesregierung beschlossene Gemeindegebietsreform sollen bis zum Ende der Legislaturperiode nur noch Einheits- und Verbandsgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern existieren. Diese Größenordnung entspricht nach wissenschaftlichen Kriterien in etwa dem Einzugsbereich eines Grundzentrums. Schaut man sich nun einmal die grundzentralen Versorgungsfunktionen genau an, stellt man fest, dass diese fast deckungsgleich mit den Aufgaben der zukünftigen Einheits- und Verbandsgemeinden sind. Deshalb schlagen wir vor, auf die Ausweisung von Grundzentren ganz zu verzichten und stattdessen jede Einheits- oder Verbandsgemeinde als grundzentralen Versorgungsraum zu begreifen. Wo jedoch diese Daseinsvorsorge im einzelnen organisiert wird, also die Standorte von Kindertagesstätten, Grundschulen, Sportstätten – all das soll in die Kompetenz der Gemeindevertretungen gelegt werden.

Zum einen ist dies nach der Gemeindegebietsreform gar nicht mehr anders möglich. Denn selbst, wenn ich innerhalb des Territoriums einer Gemeinde einen zentralen Ort festlege, habe ich weder aus Sicht des Landes noch des Landkreises wirklich die Möglichkeit, diesen Ort besonders zu fördern, weil er nicht einmal mehr über ein eigenes Konto verfügt. Daran sieht man übrigens exemplarisch das konzeptionelle Chaos dieser Landesregierung. Der eine Minister von der SPD macht die Gemeindegebietsreform, der andere Minister von der CDU den LEP. Beide Dinge werden im Kabinett beschlossen, passen aber hinten und vorn nicht zusammen. Ich bin gespannt, wann dieser Widerspruch auch einmal jemanden in der Landesregierung auffällt.

Darüber hinaus haben wir jedoch auch inhaltliche Argumente für unseren Vorschlag, statt Grundzentren die Einheits- und Verbandsgemeinden als grundzentrale Versorgungsräume auszuweisen. Damit übertragen wir den Gemeinderäten eine Verantwortung, die ortsnah besser umzusetzen ist, als in den Planungsregionen. Außerdem hielten wir es zum jetzigen Zeitpunkt für einen Fehler, die Gemeinden darauf zu verpflichten, einen zentralen Ort auszuwählen. Sehr häufig haben wir die Situation, dass in diesen Strukturen zwei oder drei gleichwertige Orte zusammengefasst sind, die bis vor kurzem auch noch selbstständigen Verwaltungsgemeinschaften als Sitz dienten. Eine optimale Organisation der Öffentlichen Daseinsvorsorge sowie einen lokalen Ausgleich herzustellen, ist eine verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe, die wir in den Einheitsgemeinden belassen sollten, denn da gehört sie hin.

Ich bin der Meinung, dass wir Euch als Fraktion ein gutes Konzept vorgelegt haben und ich sage ausdrücklich, es ist in seiner Logik und in seiner wissenschaftlichen Aktualität dem LEP der Landesregierung weit überlegen. Trotzdem bin ich mir darüber im klaren, dass das eine oder andere Problem hier noch einmal kontrovers diskutiert wird. Ich hoffe, dass wir heute zu einer guten Beschlussfassung kommen, sage aber ausdrücklich, dass die Arbeit danach erst beginnt. Unsere Schwäche war es in den letzten Monaten, unsere Konzepte zu kommunizieren und dann blieben sie völlig wirkungslos. Wir werden die Diskussion um den LEP nur dann bestimmen können, wenn wir gemeinsam von diesem Parteitag aus den Ball aufnehmen und unsere Ansätze mit den Institutionen in jeder Region in Sachsen-Anhalt diskutieren. Das können wir nicht von Magdeburg aus organisieren, das müsst Ihr vor Ort mit unterstützen und zum Teil selbst in die Hand nehmen. Ziel ist es, im Jahr 2009 auf einem Parteitag zu einer endgültigen Beschlussfassung zu kommen. Wenn es uns gelingt, bis dahin eine gesellschaftliche Debatte über dieses Konzept zu initiieren, haben wir unsere Kompetenz und unsere Gestaltungsfähigkeit im Wahljahr 2009 eindeutig unter Beweis gestellt, und dafür lohnt sich ausdrücklich unsere gemeinsame Anstrengung.