42. Sitzung des Landtages

TOP 9: Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (Landesversammlungsgesetz - VersammlG LSA) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1301 

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf, der uns vonseiten der

Regierung vorliegt, hat einen Kernpunkt. Dieser Kernpunkt kommt relativ

weit hinten. Es ist der § 5. Er ist überschrieben mit dem Begriff „Einschränkung von

Grundrechten“ und darin steht: „Dieses Gesetz beschränkt die Grundrechte nach Artikel 8

Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 12 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.“

Das ist der Kern dieses Gesetzes.

Weil dieses Gesetz diesen Kern hat, muss man erst einmal konstatieren - das tue ich wirklich

ohne Häme -, dass die Vorlage eines solchen Gesetzes das Konstatieren einer Niederlage ist,

und zwar einer Niederlage der gesellschaftlichen Auseinandersetzung, einer Niederlage

der Zivilgesellschaft in Auseinandersetzung mit rechtsextremen Parolen, Losungen,

Organisationen und Aufzügen.

Dieses Gesetz dokumentiert, dass wir uns gegen die nicht mehr anders zu helfen wissen als

mit einem Verbot, und das ist eine zivilgesellschaftliche Niederlage.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein solches Gesetz vorliegt, dann muss man diesen

Punkt erst einmal so definieren. Es ist so. Mit dieser Festlegung, mit dieser Einschätzung sage

ich noch nicht, ob es eine falsche Schlussfolgerung ist. Vielleicht ist es so, dass diese

Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, sich gegen rechtsextreme Demonstrationen zu

immunisieren. Vielleicht sind wir schon an dem Punkt, dass Rechtsextreme in der Lage sind,

die Mitte der Gesellschaft nicht nur zu erreichen, sondern für ihre Ziele vielleicht schon

rekrutieren, sodass wir uns mit diesem Instrument des Verbotes und der polizeilichen

Präsenz, die solche Demonstrationen unterbinden, behelfen müssen.

Ich will allerdings - diesbezüglich spreche ich im Namen meiner Fraktion - diesen Punkt noch

nicht erreicht sehen. Ich möchte, dass wir weiter mit zivilgesellschaftlicher Courage und

Auseinandersetzung - Herr Wolpert hat das im Wesentlichen beschrieben - versuchen, deren

Einfluss zurückzudrängen, zu stoppen, etwas dagegen zu setzen,

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

und nicht das Verbot von Demonstrationen an bestimmten Orten an bestimmten Tagen.

Nun weiß ich, dass das ein schmaler Grat ist. Herr Hövelmann, Sie werden mir

möglicherweise in den nächsten Wochen durchaus Mitglieder meiner Partei nennen

können, die das genauso sehen wie Sie; die kenne ich auch. Gleichwohl weiß ich auch, dass

diese Auseinandersetzung zwischen dem unbequemen Weg der zivilgesellschaftlichen

Auseinandersetzung und dem vermeintlich doch so nahe liegenden und bequemen Weg

des Verbotes natürlich in allen Parteien diskutiert wird und dass Sie in allen Parteien auch

Befürworter dafür haben werden. Ein Stück weit reflektieren wir das auch in der Fraktion.

Es muss gleichwohl am Anfang stehen: Wer zu diesem Mittel greift, hat in einer bestimmten

Art und Weise schon verloren. Dieses Zugeständnis will ich den Rechten noch nicht machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt ein zweites Problem, über das ich in der Öffentlichkeit bereits mehrfach geredet habe.

Sie haben hier bestimmte Opfergruppen genannt, Sie haben hier bestimmte Gedenkorte

genannt und Sie haben hier bestimmte Tage genannt. Es zieht sich durch wie ein roter

Faden. Es sind Gedenkorte, die an die Opfer von 1933 bis 1945 erinnern, und dann kommen

vor allen Dingen mit Marienborn, aber auch dem Moritzplatz und dem Roten Ochsen

Gedenkstätten, die an die Zeit der DDR bzw. der sowjetischen Besatzungszone erinnern.

An dieser Stelle sagen Sie, das ist keine Gleichsetzung. - Jede Gleichbehandlung ist eine

Gleichsetzung und an dieser Stelle behandeln Sie sie gleich. In der Konsequenz von endloser

Gleichbehandlung steht auch eine Gleichsetzung.

(Herr Tullner, CDU: Ach!)

Herr Hövelmann, Sie haben in Ihrer Rede ausdrücklich gesagt, nein, das soll es nicht sein, das

wäre auch fatal.

(Herr Scharf, CDU: Das hat keiner gesagt!)

Diesbezüglich sagen wir: Das ist richtig. Sie sagen aber, wir haben ein Interesse, ein

Rechtsschutzinteresse hinsichtlich der Würde der Opfer. Dazu sage ich: In Ordnung.

Aber die Konsequenz, die Sie ziehen, ist, diese Gedenkstätten hier hinein zu nehmen. Es gibt

eine Menge anderer Gedenkstätten. Dort hätten wir genauso ein Interesse an einem

Rechtsschutz der Opfer. Die stehen nicht darin, die sind nicht erwähnt.

(Frau Feußner, CDU: Das sind alles Opfer von Diktaturen!)

Alberto Adriano in Dessau und Thorsten Lamprecht in Magdeburg-Olvenstedt: Das sind

Gedenkstätten, die regelmäßig angegriffen werden, wo die Würde der Opfer von Nazis mit

Füßen getreten wird. Die stehen nicht darin.

Was unterscheidet die denn nun von den Gruppen, die hierin enthalten sind? Warum nehmen

Sie die Zeit der DDR mit hinein und die anderen nicht?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wenn Ihr Argument Rechtsschutz der Opfer ist, dann müssten die genauso enthalten sein.

(Herr Tullner, CDU: Das sind alles Diktaturen!)

Das ist der entscheidende Punkt. Die Gleichsetzung der Zeit von 1933 bis 1945 und der Zeit

bis 1989. Die Typisierung ist es und das andere ist etwas völlig anderes.

(Frau Feußner, CDU: Alles Diktaturen!)

Das ist das Problem und dies lässt diese Differenzierung nicht mehr zu. Deswegen wehren wir

uns dagegen.

Ein letzter Punkt. Wir haben in diesem Gesetz mehrfach den Begriff „insbesondere,

insbesondere, insbesondere“. Das heißt, es gibt die weitgehende Möglichkeit der Exekutive,

diese Dinge auszuweiten. Dann wird es Gerichte geben, die sich damit beschäftigen. Dann

wird es die Möglichkeit geben, dass die Nazis in Magdeburg nicht an dem Tag demonstrieren

wollen, an dem die Bombardierung stattgefunden hat, sondern zwei Tage vorher oder

nachher. Dann gibt es möglicherweise das Verbotsverfahren über das Innenministerium.

Dann gibt es möglicherweise Klagen und dann redet man darüber:

Gehen zwei Tage vorher/nachher, gehen drei Tage vorher/ nachher?

Das ist ein Problem. Nur es ist ein Problem, über das wir hier nicht mehr entscheiden, weil wir

noch einmal eine zusätzliche Verlagerung aus dem legislativen Bereich in den exekutiven

Bereich betrieben haben. - Das sind unsere Kritikpunkte an diesem Gesetz. Wir sagen

ausdrücklich und das ist jetzt die Frage für uns: Wollen wir anhand der Vorlage darüber

diskutieren, wollen wir versuchen, die Dinge als punktuelle Bedenken hineinzubringen, oder

lehnen wir den Ansatz insgesamt ab? - Das ist eine schwierige Diskussion; übrigens auch bei

uns. Die ist noch nicht ausgestanden. Wir werden uns deswegen heute bei der Überweisung

dieses Gesetzes als Fraktion der Stimme enthalten. Sie haben durchaus die Möglichkeit, in

den Beratungen den einen oder anderen Punkt der Bedenken, die wir hier artikuliert haben,

auszuräumen. Ich sage Ihnen aber ausdrücklich: Die endgültige politisch entscheidende

Schlacht, nämlich die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus, werden wir mit

diesem Gesetz nicht gewinnen können. - Danke. (Beifall bei der LINKEN)