27. September 2011 Jan Wagner

Netzzugang als Menschenrecht sichern

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder, kündigte einen Gesetzentwurf an, nach welchem bei Verstößen gegen das Urheberrecht den Verdächtigten der Zugang zum Internet verwehrt werden solle. Dazu erklärt Jan Wagner, netzpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Wieder einmal beweist ein prominenter CDU-Politiker Realitätsferne und will Nutzern den Zugang zum Internet nehmen, wenn sie in Verdacht stehen, Urheberrechtsverletzungen über das Netz zu begehen. Dabei verkennt Kauder nicht nur die technisch nahezu unmögliche Realisierung seines vorgestellten Konzeptes. Er beweist auch, dass für die CDU offenbar das Internet immer noch nicht als wesentlicher Punkt der öffentlichen Daseinsvorsorge angesehen wird.

Für DIE LINKE ist es schlicht nicht akzeptabel, Menschen aufgrund des Verdachts einer Straftat von einem Teil der Daseinsvorsorge abzuschneiden. Und auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vermerkt solche Maßnahmen nicht durchführen zu wollen. Sollte sich Kauder in der Koalition durchsetzen, würde das Gesetz vermutlich sowieso vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden.

Kauder verkennt im Übrigen auch die Probleme, die gerade in Ostdeutschland und somit in Sachsen-Anhalt bestehen. Eine entscheidende Frage vieler Sachsen-Anhalter ist, wie sie endlich schnell und zu akzeptablen Preisen ins Netz kommen, statt irgendeine Scheindebatte zu führen, die nun wieder angestoßen wurde. Diskussionen um einen Ausschluss aus dem Netz konterkarieren daher die politischen Aufgabenstellungen im Land, die im Grundsatz auch von Kauders Parteifreunden in Sachsen-Anhalt so getragen werden.

Siegfried Kauder sollte sich lieber Gedanken machen, wie das Urheberrecht so gestaltet werden kann, dass es den Gegebenheiten des Internets gerecht wird, statt mit dem Vorschlaghammer auf die Internetnutzer loszugehen und sie eines Menschenrechtes berauben zu wollen.“


Magdeburg, 27. September 2011