9. August 2011 Gerald Grünert

Minister verweigert den Kommunen eine verfassungskonforme Finanzausstattung

Unter dem Titel „Die Wünsche sind nicht erfüllbar“ versucht der Finanzminister die Situation der Kommunen von ihren verfassungsrechtlichen Ansprüchen abzukoppeln. Bewusst unterstellt er Mehreinnahmen der Kommunen in 2010 bei gleichzeitiger Ausblendung der Absenkung der Kommunalfinanzen von 160 Mio. Euro durch das Land.

Wenn es denn so wäre, dass das Land und die Kommunen ähnliche Hausaufgaben zu erfüllen hätten, dann verwundert diese Aussage vor dem Hintergrund, dass sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2011 das Land über annähernd gleiche Einnahmen wie im Jahr 2009 verfügte, den Kommunen im gleichen Zeitraum jedoch jährlich zwischen 120 Mio. Euro bis 160 Mio. Euro gestrichen wurden.

Mit der Gemeindegebietsreform hat das Land bewirkt, dass nunmehr, bis auf sehr wenige Fälle, die Gemeinden ihre allgemeinen Rücklagen faktisch aufgebraucht haben. Die Investitionsquote liegt bei unter 10 %, damit droht auch die Kreditwürdigkeit der Kommunen (Beleihung der sächlichen Vermögensbestände) wegzubrechen.

Im Wahljahr 2011 war von einer angespannten Haushaltssituation, Dank der unermesslichen Projektbeginne, Fördermittelvergaben, Unternehmensansiedlungsförderungen, nicht die Rede. Oder waren diese Mittelvergaben schon ein Vorgriff auf folgende Jahre?

Seit 2006 versuchte die Landesregierung Aufgaben aus dem ministeriellen Bereich auf die Kommunen (hier die Landkreise) zu verlagern. Waren es in Sachsen oder Baden-Würtemberg mehr als 10.000 Stellen, hat Sachsen-Anhalt mal gerade 108 Personalstellen aus der Landesebene auf die Kreisebene verlagert! Ein Schelm wer arges dabei denkt.

Seit 2006 gibt es eine Arbeitsgruppe zum Finanzausgleichsgesetz, mittlerweile zwei Gutachten dazu und eine detaillierte Aufrechnung der kommunalen Spitzenverbände zum aufgabenbezogenen kommunalen Finanzbedarf. Das alles weis der Finanzminister, trotzdem unterstellt er, das erst ein drittes Gutachten über die Bedarfe erstellt werden muss. Es ist die „Landesregierungstauglichkeit“ zu unterstellen. Das heißt, seit mehr als 5 Jahren hat der Minister Zeit gehabt, an Hand des Thüringer Verfassungsgerichtsurteils zu einer aufgaben bezogenen und verfassungskonformen kommunalen Finanzausstattung zu gelangen und nicht, wie er bereits mehrmals versucht hat zu bagatellisieren, drei Wochen. Mit der so genannten „Schnelligkeit“ hat das wohl nichts mehr gemein.

Herr Minister, machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben!


Gerald Grünert (MdL kommunalpolitischer Sprecher)

Magdeburg, 09.08.2011