Nach drei Jahren Konsultationsvereinbarung stellte die Landesregierung heute ihre Bilanz der Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden vor. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion :
„Die Zusammenarbeit von kommunalen Spitzenverbänden und Landesregierung sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit im Miteinander des Landes, der Gemeinden, Städte und Landkreise sein, da jede dieser Ebenen ohne die jeweils andere nicht denkbar und gestaltbar ist.
Dass die Landesregierung dafür eine Konsultationsvereinbarung braucht, zeugt aus Sicht der LINKEN von einem schlechten Gewissen bei CDU und SPD, weil dort nur allzu häufig eine beachtliche Ignoranz gegenüber den Interessen der kommunalen Familie anzutreffen ist.
Doch was nutzt den Kommunen beschriebenes Papier, wenn CDU und SPD bei der Neugestaltung der kommunalen Finanzzuweisungen versagen oder bei der Kreis- und Gemeindegebietsreform trotz zahlreicher Hinweise konstruktive Vorschläge und Kritik der kommunalen Spitzen nicht bereit sind anzunehmen?
Statt einer Konsultationsvereinbarung fordert DIE LINKE verbindliche, einklagbare Mitwirkungsrechte für die Kommunen. Dies gilt im Bund wie im Land für die Gesetzgebung und muss auch in der Geschäftsordnung des Landtages seinen Niederschlag finden.“