Am 4. November 2011 verabschiedeten die innenpolitischen Sprecher der CDU und CSU ihre "Dresdener Erklärung". Einer von sechs Punkten umfasst deren Sichtweise auf das Internet, indem "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" und "Mindestspeicherfristen" als "unverzichtbar" benannt werden. Dazu erklärt Jan Wagner, netzpolitischer Sprecher der Fraktion:
„Das Ausspionieren von privaten Rechnern verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter informationstechnischer Systeme. Die von der Union beschönigend "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" titulierte Maßnahme lehnt DIE LINKE deshalb strikt ab.
Auch die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Bürger, ist keine Lösung bei der Strafverfolgung von Verdächtigen. Dass auch bei dieser zweiten Maßnahme die Union bloß von der "Mindestspeicherung" spricht zeigt zudem, dass sie sich bewusst ist, bei klarer Nennung der Vorhaben auf Ablehnung zu stoßen - Sprache ist verräterisch.
DIE LINKE steht für Freiheitsrechte auch im Internet und lehnt Vorratsdatenspeicherung und Kommunikationsüberwachung im Internet ab. Sicherheit mit dem Abbau an Freiheit und Grundrechten erlangen zu können, ist ein Trugschluss für eine freiheitliche Gesellschaft.“
Magdeburg, 4. November 2011