Sachen-Anhalts Kabinett hat heute beschlossen, gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um extremistische Gewalttaten mit menschenverachtenden, insbesondere rassistischen oder fremdenfeindlichen Beweggründen und Zielen härter zu bestrafen. Hierzu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:
„Seit Jahren setzt sich Sachsen-Anhalt für eine entsprechende Gesetzesinitiative ein, aber Wiederholung ist nicht immer die Mutter der Weisheit.
Strafverschärfungen entfalten in der Regel nur geringe bzw. gar keine Präventionswirkung. Sie sind untauglich und laufen ins Leere, weil das vorhandene gesetzliche Instrumentarium völlig ausreicht, weil bereits geltendes Recht es ermöglicht, nachdrücklich und angemessen auf politisch motivierte Straftaten zu reagieren. Man muss es nur auch mit aller Konsequenz anwenden.
Aus Sicht der LINKEN sind allein eine auf den Täter zentrierte Kombination von zielgerichteten Strafmaßnahmen mit angemessenen Resozialisierungs- und Präventionsmaßnahmen zielführend.
Die angestrebte Bundesratsinitiative, dass insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe strafverschärfend wirken sollen, kann letztendlich nur in eine politische wie auch rechtliche Sackgasse führen, denn die dann notwendigen Gesinnungsprüfungen der Täter wie auch der Opfer ebnen den Weg in eine politisch beeinflussbare, willkürliche Justiz. Es ist nicht Aufgabe des staatlich autorisierten Strafrechts, die moralische Ächtung von Tätern vorzunehmen. Das kann und muss allein eine gesellschaftspolitische Aufgabe sein.
Die Politik ist stets in der Versuchung, auf den Anstieg bestimmter Straftaten mit Strafverschärfungen zu reagieren. Man gibt sich so der Illusion hin, alles Notwendige getan zu haben, um potentielle Opfer effektiver zu schützen. Aber das ist leider ein Irrglaube.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt die entsprechende Bundesratsinitiative aus verfassungsrechtlichen wie rechtsstaatlichen Gründen strikt ab.“
Magdeburg, 17. Januar 2012