4. November 2011 Wulf Gallert, Matthias Höhn

Falsche Antwort auf drängende Probleme - Streiken ist Grundrecht, auch in kirchlichen Einrichtungen

Zu aktuellen Auseinandersetzungen um arbeitsrechtliche Probleme in kirchlichen Einrichtungen erklären der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert und der Landesvorsitzende Matthias Höhn:

"Die christlichen Kirchen sind eine tragende Säule im Sozial- und Gesundheitswesen Deutschlands. Bei Diakonie und Caritas sind fast 1 Million Menschen beschäftigt. Auch die Kirchen haben auf die Neuausrichtung der Finanzierung im Sozial- und Gesundheitswesen wie alle betriebswirtschaftlich agierenden Unternehmen reagiert und zu weiten Teilen den Kostendruck zu ungunsten der Entlohnung der Beschäftigten verlagert. Aus diesem Grunde ist der so genannte 3. Weg, im Rahmen von arbeitsrechtlichen Kommissionen die Arbeitsbedingungen auszuhandeln, mehr und mehr zum Scheitern verurteilt.

Auf Lohndumping in diesen Einrichtungen wurde zunehmend mit Streik reagiert. Inzwischen liegen erste Gerichtsurteile vor, die das Streikrecht für Beschäftigte in Einrichtungen der christlichen Kirchen stärken. Die evangelische Kirche gibt die falsche Antwort auf die zunehmenden Spannungen zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen: Sie will das Streikrecht grundsätzlich untersagen. Vom 3. bis 9. November 2011 findet in Magdeburg die 4. Tagung der 11. Synode der EKD statt. Auf der Tagesordnung steht ein Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der MitarbeiterInnen in der Diakonie. In diesem Gesetz soll geregelt werden, dass Streiks grundsätzlich untersagt und mit dem so genannten 3. Weg der christlichen Kirchen nicht vereinbar sind.

DIE LINKE in Sachsen-Anhalt solidarisiert sich mit den Forderungen der DemonstrantInnen am heutigen Tag in Magdeburg und unterstützt diese:

  • Anerkennung des Streikrechtes als Arbeitskampfmittel;
  • Nichtzulassung von Schlupflöchern bei der Einhaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien in allen Landeskirchen und Diakonischen Werken;
  • Anerkennung von Gewerkschaften als Teil der Betriebsverfassung;
  • Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts der ArbeitnehmerInnenseite im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen.

Das Grundgesetz gilt für alle!"


Magdeburg, 4. November 2011