2. Februar 2012 Hans-Jörg Krause

EU-Agrarreform nicht gegen Gemeinschaftsunternehmen durchsetzen

Mit Blick auf das Treffen von berufsständischen Verbänden und der Agrarminister der neuen Bundesländer mit EU-Kommissar Ciolos in Schkeuditz erklärt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Hans-Jörg Krause:

„Viele der Reformvorschläge, die EU-Kommissar Dacian Ciolos zur umweltfreundlicheren, gerechteren, effizienteren und wirkungsvolleren Durchsetzung der EU-Agrarpolitik unterbreitet hat, können wir zustimmen, finden sie sich doch in den Vorschlägen der LINKEN wieder. Mehr Greening verbinden wir mit der Absicht, den Fragen der Fruchtfolge und insbesondere des Ackerfutterbaus wieder größere Bedeutung beimessen zu wollen.

Vor allem begrüßen wir auch solche Vorschläge, bei denen der Faktor Arbeiter stärker zur Geltung kommen soll. Für die Entwicklung der ländlichen Räume und für ein auskömmliches Leben der Menschen in den Dörfern sieht DIE LINKE dies als eine vorrangige Aufgabe. In diesem Zusammenhang ist unbedingt durchzusetzen, dass nur noch "aktive Bauern" und keine Investmentgesellschaften oder Golfplatzbetreiber an der Agrarförderung teilhaben dürfen.

Dagegen sind die Pläne zur Kappung und Degression der Direktzahlungen für DIE LINKE völlig inakzeptabel. Wir gehen davon aus, dass Herrn Ciolos am kommenden Montag in Schkeuditz auf anschauliche Weise vermittelt wird, welche Bedeutung die Agrargenossenschaften und anderen Gemeinschaftsunternehmen für den ländlichen Raum spielen.

Eine Kappung der Direktbeihilfen hätte fatale Folgen für die Agrarstruktur im Land. Sie würde das Bemühen um regionale Wirtschafts- und Stoffkreisläufe konterkarieren. Die Folge wäre ein verstärkter Zwang zu mehr Konzentration auf einen bloßen Marktfruchtanbau einerseits und zu einer Konzentration in der Tierproduktion, die dann nicht nur im Widerspruch zur „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft, sondern auch zu den beabsichtigten Zielen der EU-Reform selbst stehen würde.“

Wir sind davon überzeugt, dass die Agrargenossenschaften sowie die anderen Gemeinschaftsunternehmen in Sachsen-Anhalt über solche optimalen Größenordnungen verfügen, mit denen den sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit am besten Rechnung getragen werden kann. Darum dürfen sie nicht benachteiligt werden. Eine Schwächung oder gar Existenzgefährdung dieser Unternehmen würde aus unserer Sicht zudem eine Schwächung der Landwirtschaft insgesamt zur Folge haben.“