Die Beratungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 finden in einer außerordentlich spannenden Zeit grundsätzlicher finanzpolitischer Entwicklungen, nicht nur im Land Sachsen-Anhalt, sondern auf der Bundes- vor allem aber auf der europäischen Ebene statt. Angesichts der zurzeit zur Rede stehenden Summen von über 700 Mrd. Euro für den aktuellen Euro-Rettungsschirm ist die Summe, über die wir hier zu diskutieren haben, mit rund 10 Mrd. Euro pro Jahr klein. Einen unmittelbaren Zusammenhang haben diese Zahlen allerdings doch. Die gängige Definition der jetzigen Finanzkrise als Schuldenkrise zieht sich auch unmittelbar in die Beratungen unseres Landeshaushaltes, denn daraus wird abgleitet, dass wir uns bei den öffentlichen Haushalten vor allem um eine Reduzierung der Ausgaben zu kümmern hätten.
Zum anderen aber hat die jetzige Krise natürlich unmittelbare Auswirkungen auf den Haushaltsvollzug und den damit verbundenen Risiken, da die zurzeit völlig unberechenbare Entwicklung auf den Finanzmärkten jegliche Debatten über eine Haushaltskonsolidierung in Frage stellen.
Lassen Sie mich dazu nur ein Beispiel nennen: Die aktuelle Verschuldung der Bundesrepublik Deutschland beträgt rund 83 % des aktuellen Bruttoinlandproduktes. Das ist deutlich mehr als die Verschuldung Spaniens, das aber bereits als Wackelkandidat gehandelt wird und auch nicht so sehr viel weniger als Portugal mit 93 %. Unter den gegenwärtigen Bedingungen kann zurzeit niemand garantieren, dass die Zinsen für Staatsanleihen und damit auch der Schulden des Landes Sachsen-Anhalt sich innerhalb kürzester Zeit verdoppeln könnten. Gegenüber der jetzigen Haushaltsplanung würde das für uns in der Perspektive eine Steigerung der Zinsausgaben von rund 800 Mio. Euro bedeuten. Es wäre müßig, unseren Anteil zu berechnen, den wir zu zahlen hätten, falls der Garantiefonds zur Euro-Rettung seine Wirkung voll entfalten müsste. Legt man die Berechnung der Deutschen Bank zu Grunde, die von einem gesamten Ausfallrisiko von 400 Mrd. Euro spricht für die Bundesrepublik Deutschland, lägen die finanziellen Konsequenzen höher als bei einer Verdopplung der Zinssätze.
Da wir uns in einer föderalen Bundesrepublik befinden, in der die Länder Bundespolitik mitentscheiden, sind wir jedoch nicht nur Betroffene dieser Finanzkrise. Wir haben auch die Möglichkeit, uns in die Bewältigung politisch einzubringen.
Dazu gibt es nun unterschiedliche Strategien. Die erste und bekannteste ist die Reduzierung der Neuverschuldung durch Streichungen sozialstaatlicher Angebote, der Privatisierung von Staatseigentum und des Verzichts auf eine aktive Wirtschaftspolitik. All dies ist nicht neu, aber zurzeit mit erheblicher Vehemenz vorgetragen. Wir sehen das zurzeit an Griechenland. Hier stellt sich jedoch der Effekt wie folgt dar: Je radikaler die Einsparungen, umso radikaler sinken die Einnahmen, umso größer wird das Defizit. Der Staat verkauft seine gesamte Infrastruktur gezwungenermaßen zu Ramschpreisen und verliert dadurch die Kompetenz, Perspektiven überhaupt noch zu entwickeln.
Besonders interessant war dies vor einigen Monaten in Spanien zu beobachten. Als dort ein entsprechendes Konsolidierungspapier verabschiedet worden ist, das radikale Einschnitte bei sozialen Leistungen und bei öffentlichen Investitionen vorsah, mit dem Ziel das Haushaltsdefizit zu verringern und die Finanzmärkte zu beruhigen, senkte am nächsten Tag die Rating-Agentur MOODY’S die Kreditwürdigkeit Spaniens mit der Begründung, dass mit diesem Einsparkonzept Spanien in die Rezession zu rutschen droht und damit nun schon gar nicht in der Lage wäre, seine Schulden zu bedienen.
Diese Herangehensweise ist das primäre Problem, das sich nicht mit noch so großen Rettungsschirmen lösen lässt. Besonders fatal dabei ist, dass der europäische Druck gegenüber einzelnen Nationalstaaten, soziale Standards abzubauen, öffentliches Eigentum zu privatisieren und öffentliche Investition zu reduzieren, in den betroffenen Ländern zu radikalen sozialen Verwerfungen führt. Nun braucht man nicht viel Fantasie, um ein Erstarken von Nationalismus und Europafeindlichkeit zu prognostizieren. Und wir haben leider in den letzten Wochen zu oft erfahren, dass Politik sehr bereitwillig auf solche Klischees aufspringt, wie das von den faulen Griechen, Portugiesen und Spaniern, die sich von uns Deutschen durchfüttern lassen. Das ist in der Sache falsch und bereitet den Boden für Nationalismus auch bei uns.
Eine Debatte zum Landeshaushalt kann nicht alle Handlungsoptionen auf europäischer Ebene reflektieren. Aber drei Kernpunkte will ich hier als Lösungsstrategie benennen:
Dieser Exkurs war mir wichtig, weil er ein Stück weit die Rahmenbedingungen unserer aktuellen Haushaltsdebatte erläutert und weil er klar macht, dass es gute Gründe gibt, der allgemeinen Debatte um den Abbau von Sozialstandards und der Privatisierungslogik etwas entgegen zu setzen. Insofern unterstützen wir durchaus die Position des Ministerpräsidenten, dass auch die Länder stärkeren Einfluss auf die europäische Finanzpolitik haben müssen.
Andererseits wissen wir natürlich, dass die Rahmenbedingungen für den Doppelhaushalt 2012/2013 durch externe Vorgaben bestimmt werden, die kurzfristig kaum zu beeinflussen sind. Insofern ist es notwendig, den Fokus auf die Spielräume in den Landeshaushalt der nächsten zwei Jahre zu lenken. Schon hier kommen wir zu einem ersten entscheidenden ersten Problem: Die großen Planungsunsicherheiten vor dem Hintergrund der internationalen Situation, allerdings auch der Planungsunsicherheit bei den politischen Vorhaben der Landesregierung vor allem das Jahr 2013 betreffend.
Dazu nur zwei Beispiele: Zum einen erfahren wir aus der Pressemeldung der Landesregierung vom 27. September 2011, dass entgegen der bisherigen Voraussagen bereits ab dem Jahr 2013 ein völlig neu erarbeitetes FAG gelten soll, zum anderen sehen wir bei einer der Kernprojekte der Legislaturperiode, der Ausweitung der Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten, einen erheblichen Klärungsbedarf, was die finanzielle Seite angeht. Währenddessen man in der Landesregierung hier über zusätzliche Kosten in Höhe von 30 oder auch 41 Mio. Euro redet, sind dazu im Haushaltsplan 2013 für 5 Monate 10 Mio. Euro veranschlagt, die weder mit der einen noch mit der anderen Zahl korrelieren. Insofern wird klar, dass der Entwurf des Haushaltes 2013 auf sehr unsicheren Füßen steht und auch im Interesse einer aktiven parlamentarischen Beratung besser erst im nächsten Jahr eingebracht werden sollte.
Doch schauen wir uns das Zahlenwerk im Einzelnen an. Die Masse an Zahlen und Informationen macht die Sache nun einmal unübersichtlich und die Interpretationen können je nach politischer Interessenlage ins Kraut schießen. Deswegen ist es zu allererst nützlich, sich die großen Rahmendaten anzuschauen, mit denen wir es zu tun haben, bevor wir über einzelne Ausgabetitel reden. Und dann kann man zunächst einmal feststellen, dass das Ausgabevolumen gegenüber dem Haushaltsplan 2011 in den Jahren 2012 und 2013 um 247 Mio. bzw. um 227 Mio. Euro steigen soll. Auf Grund der geplanten Steuermehreinnahmen ist dies trotz Nettoneuverschuldung Null und einigen geplanten Rückstellungen möglich.
Insofern ist die These von der Notwendigkeit rigider Einsparungen in einzelnen Bereichen aus dem Gesamthaushaltsvolumen des Landes nicht ablesbar.
Dies trifft insbesondere auch auf das Verhältnis zwischen Land und Kommunen zu, auf das ich nachher im Einzelnen noch eingehen werde. Nun wissen erfahrene Haushälter natürlich, dass innerhalb eines Haushaltsvolumens Verschiebungen existieren können, die im Landeshaushalt einen Einspardruck auslösen, obwohl der Gesamtumfang sogar steigt. Eine solche Operation finden wir hier. Noch im Jahre 2011waren globale Minderausgaben veranschlagt in Höhe von 180 Mio. Euro, die in diesem Haushaltsplan für die nächsten beiden Jahre nicht mehr enthalten sind. Dies ist an sich eine durchaus zu begrüßende Entwicklung, weil die Abgeordneten somit davon ausgehen können, dass das Geld, das für einzelne Maßnahmen geplant wird, auch real zur Verfügung steht. Insofern mussten im Verhältnis zum Haushaltsplan 2011 in der Vergangenheit diese für den Haushaltsvollzug vorgesehenen Kürzungen schon in die Titel eingearbeitet werden. Da das Haushaltsvolumen aber insgesamt stärker steigt als der genannte Einspardruck, ergeben sich aus dieser Veränderung keine Probleme, die eine Verschärfung der Haushalts-Situation gegenüber 2011 zur Folge hätte. Umgekehrt wissen wir, dass die Annahme eines 100 %-Abflusses von Mitteln weltfremd ist, selbst dann, wenn es keine Beschränkungen bei der Mittelbewirtschaftung gibt. Also existieren hier Reserven.
Schauen wir uns weitere klassische Kostensteigerungsfaktoren an, wie Zinsen und Personalkosten. Aber auch hier beobachten wir Erstaunliches. In der Veranschlagung sinken die Zinszahlungen gegenüber 2011 im Jahre 2012 um 71 Mio. Euro, im Jahre 2013 immerhin noch um 41 Mio. Euro gegenüber dem Ausgangsjahr 2011. Diese Einsparungen, die nach dem jetzigen Stand der Zinsen für öffentliche Anleihen durchaus realistisch erscheinen, kompensieren die Personalkostensteigerungen in der Hauptgruppe 4 im Jahre 2012 von knapp 33 Mio. Euro und im Jahr 2013 von weiteren 27 Mio. Euro. In der Summe der beiden zu planenden Haushaltsjahre wirken diese beiden klassischen Kostensteigerungsbereiche Zinsen und Personalkosten also sogar noch kostensenkend.
Kommen wir zu einem weiteren Bereich, in dem wir es mit von uns nicht beeinflussbaren Mehrausgaben normalerweise zu tun haben. Das ist der große Bereich der Eingliederungshilfe im Einzelplan (EP) 5. Aber auch hier Fehlanzeige. Währenddessen wir im Jahre 2010/2011 eine deutliche Kostensteigerung zu verzeichnen haben, stagnieren die entsprechenden Ausgaben in dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf.
Angesichts dieser Prognosen stellt sich natürlich für uns die Frage, ob die Annahmen in diesem Landeshaushalt möglicherweise zu optimistisch sind. Dies vor allem deshalb, weil abweichend von der üblichen Praxis eine in Sachsen-Anhalt eigens erstellte Steuerschätzung zur Grundlage gelegt wurde, die deutlich über der offiziellen Mai-Steuerschätzung dieses Jahres liegt. Allerdings gibt es durchaus Gründe für eine solch optimistische Prognose, ob diese jedoch eintritt, ist reine Kaffeesatz-Leserei. Insofern wird dieses Verfahren von uns nicht grundsätzlich kritisiert, weil es nicht besser oder schlechter als jedes andere ist.
Sicherlich tragen dazu die positiven Zahlen aus der Wirtschaftsentwicklung der letzten Monate bei, die im Vergleich der ostdeutschen Bundesländer sehr gut ist. Aber auch hier gilt es, den Blick auf die Realität nicht zu verstellen. Das sehr gute Wirtschaftswachstum in Sachsen-Anhalt ist lediglich ein Nachholen des Defizits aus dem Jahr 2009 gegenüber den anderen ostdeutschen Bundesländern. In keinem ostdeutschen Land war der krisenbedingte Einbruch so stark wie bei uns und die Wirtschaftsentwicklung im Jahre 2010 war auch nur durchschnittlich. Insofern erscheint die Fortschreibung dieser sehr positiven Entwicklung schon etwas gewagt. Deswegen betonen wir an dieser Stelle noch einmal, dass diese Planungsrisiken unnötigerweise durch die Vorlage eines Doppelhaushaltes verschärft werden.
Kommen wir nun aber noch einmal zu den vielfach beschriebenen Konsolidierungszwängen zurück. Die einzige deutliche Steigerung auf der Ausgabenseite finden wir im Bereich der EU-Mittel. Diese steigen im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2011 um knapp 70 Mio. Euro, was allerdings nur eine Steigerung des Landesanteils von 10 Mio. Euro ausmacht. Im Jahre 2013 sinken diese Ausgaben allerdings um 90 Mio. Euro und damit unter das Niveau der Jahre 2011 und 2010.
Vor diesem Hintergrund können wir also konstatieren, dass die Rahmenbedingungen für die Haushaltsplanung in der Realität die Spar-Rhetorik, die uns in den letzten Monaten präsentiert worden ist, keinesfalls rechtfertigt.
Die Bewertungskriterien meiner Fraktion für diesen HH-Planentwurf orientieren sich an den drei zentralen Herausforderungen unseres Landes:
Ich werde diese drei Problemstellungen an Hand der kommunalen Finanzausstattung der Entwicklung der Kindertagesstätten und der Personalpolitik des Landes erläutern.
Wir alle waren Zeuge der Reaktion der kommunalen Familie, nachdem sie die Planungen des Landes für das FAG erfahren hat. Und das will ich mit aller Deutlichkeit sagen, wir verstehen ihre Verbitterung. Schauen wir uns allein das FAG an, so sieht der vorgelegte Doppelhaushalt eine Reduzierung der Finanzausgleichsmasse gegenüber dem ohnehin schon zu niedrigen Ansatz von 2011um weitere knapp 70 Mio. Euro im Jahre 2012 vor. Auch gegenüber dem Jahr 2013 ist eine Reduzierung um etwa 50 Mio. Euro im FAG vorgesehen. Und selbst dieses Ergebnis erklärt sich nur durch Verbesserungen, die die Kommunen durch ihren ersten Protest erreicht haben. Auch die Zahlungen an die Kommunen außerhalb des FAG betrugen im Jahre 2010 noch 1,12 Mrd. Euro, sie sanken im Jahre 2011 auf 1 Mrd. Euro, im Jahr 2012 sollen sie um weitere 10 Mio. Euro sinken und im Jahr 2013 noch mal um 65 Mio. Euro.
Unterm Strich bedeutet dies, dass trotz steigenden Haushaltsvolumens des Landes der Anteil der Kommunen real und noch stärker anteilig sinkt. Wie ist dies jedoch zu erklären? Gibt es eine grundsätzliche Aufgabenverteilung weg von den Kommunen hin zum Land, die eine solche Entwicklung rechtfertigen würde? Dies ist ausdrücklich nicht der Fall.
Eine zweite mögliche Option, nämlich, dass es den Kommunen in ihrer Summe deutlich besser ginge als dem Land, ist nun auch eine Illusion. Denn weit mehr als 80 % der Kommunen unseres Landes befinden sich in der Konsolidierung, müssen also gegenüber der Kommunalaufsicht Kürzungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nachweisen, um ihre Haushalte genehmigt zu bekommen. Dies führt zu einem realen Verlust von Lebensqualität vor Ort und ist doch letztlich ganz maßgeblich durch Landespolitik verursacht.
Und ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wie ehrlich stehen Sie zu diesen Konsequenzen? Wir hatten bspw. in der Theaterlandschaft vor den Landtagswahlen dazu einen interessanten Vorgang. Da sollte in der Stadt Halle das Thalia-Theater innerhalb des Hallenser Theater-Verbundes geschlossen werden, um damit die Sparauflagen des Landesverwaltungsamtes bzw. des Innenministeriums zu erfüllen. Die Betroffenen wehrten sich dagegen und wendeten sich mit einer Unterschriftensammlung gegen die drohende Schließung und bekamen sogar Unterstützung von der Landesregierung, u. a. vom jetzigen Ministerpräsidenten. Die zuständigen Stadträte rieben sich verwundert die Augen. Ausgerechnet diejenigen, die mit der permanenten Absenkung der Finanzausgleichsmasse und kommunalaufsichtlichen Restriktionen die Situation herbeigeführt haben, protestierten jetzt gegen die Wirkung ihrer eigenen Politik und wiesen dem Stadtrat den schwarzen Peter zu. Vor diesem Hintergrund haben wir ausdrücklich Verständnis für die Verbitterung, die in der kommunalen Ebene entsteht, weil die dortigen Verantwortlichen jetzt die negativen Konsequenzen der vermeintlichen Konsolidierungserfolge des Landes auszubaden haben. Dies alles hat übrigens auch eine schwerwiegende Konsequenz für die Demokratieentwicklung in unserem Land. Da weit über 80 % der Kommunen ohnehin nur noch sehr beschränkt kommunale Selbstverwaltung ausüben können, stellt sich die Frage, ob demokratisches Engagement überhaupt noch honoriert wird. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass vor dem Hintergrund immer weiter sinkender Spielräume in den Kommunen die Wahlbeteiligung auf einen dramatischen Tiefstand gefallen ist.
Auch wir wissen ausdrücklich um die schwierigen Rahmenbedingungen, die eine volle Ausfinanzierung der kommunalen Aufgaben aus dem Landeshaushalt unmöglich macht. Deswegen legen wir heute ein FAG vor, das auf der Basis der kommunalen Finanzzuweisungen des Jahres 2009 in Höhe von 1,7 Mrd. Euro einen Kompromiss darstellt zwischen der notwendigen Mindestausstattung der Kommunen auf der einen Seite und den schwierigen Finanzierungsrahmen des Landes auf der anderen Seite. Vor dem Hintergrund der von mir geschilderten Rahmenbedingungen des Haushaltes insgesamt heißt das aus unserer Sicht noch nicht einmal zwingend eine Neuverschuldung dadurch zu realisieren.
Lassen Sie mich im Kontext der Demokratieentwicklung in den Kommunen auch noch auf einen anderen Zusammenhang aufmerksam machen. Sowohl Konsolidierungsauflagen bei den allermeisten Kommunen als auch zusätzliche Verpflichtungen, die bspw. mit dem STARK II-Programm eingegangen wurden, machen eine selbstbestimmte Kreditaufnahme für Investitionen faktisch unmöglich. In dieser Situation schafft das Land Ausnahmen, die eine Kreditaufnahme ermöglichen soll, z. B. für das Konjunkturprogramm der Bundesregierung oder jetzt ebenfalls vorgesehen, für das STARK III.
Nun haben wir schon immer wieder die Fragen gehört, was man denn gegen sanierte Schulen und Kindergärten hätte. Dagegen haben wir natürlich nichts. Das Problem besteht nur darin, dass vor dem beschriebenen Hintergrund der Situation der Kommunen damit die Landesregierung, genau genommen aber eigentlich die Investitionsbank, faktisch das kommunale Investitionsgeschehen lenkt, weil Investitionen nur noch dort möglich sind, wo die Landesregierung Ausnahmen bei der Kreditermächtigung zulässt. So wird faktisch mit einem weiteren Schritt kommunale Selbstverwaltung untergraben.
In diesem Kontext erscheint der Titel 671 10 in Kapitel 1312 Erstattungen von Zinsen und Kosten an die Investitionsbank für Bildungsinvestitionen, Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen, STARK III einer näheren Betrachtung würdig. Die Ansätze entwickeln sich für das Jahr 2012 um 200.000 Euro über das Jahr 2013 mit 1,66 Mio. Euro zu einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015 in Höhe von 4,3 Mio. Euro. Insgesamt geht man von einer Gesamtbelastung des Landes allein für die Erstattung an die Investitionsbank und für die Zinszahlung für den kommunalen Anteil an STARK III von sage und schreibe 167 Mio. Euro aus. Wie gesagt, 167 Mio. Euro lediglich für Zinsen und Erstattung an die Investitionsbank bei der Ausreichung des kommunalen Anteils.
Da stellt sich für uns schon die Frage, welches Gesamtvolumen dieses STARK III eigentlich annehmen soll und wie man allein für diesen kleinen Bereich auf 167 Mio. Euro kommt. Uns scheint es angeraten, dass Investitionsprogramme in dieser Dimension eine viel engere Anbindung an den Haushaltsgesetzgeber bekommen müssen. Wir müssen darüber entscheiden, welche Voraussetzungen, Finanzierungsanteile und Umsetzungsmodalitäten richtig sind. Die Forderung erscheint uns umso wichtiger, als dass jetzt Pläne der Landesregierung bekannt geworden sind, mit dem STARK IV-Programm ein Gewerbesteuerausgleichmodell bei den Kommunen einzurichten. Auch dieses Projekt wird von uns nicht von vornherein abgelehnt, muss aber im Parlament gestaltet werden. Dies wäre schon bei dem kommunalen Entschuldungsprogramm STARK II dringend notwendig gewesen. Deshalb erscheint uns die Vorlage eines Gesetzes für solche Programme der richtige Weg zu sein, um die Rolle des Haushaltsgesetzgebers zu wahren. Dann müssen vielleicht auch Mitglieder der Koalitionsfraktionen nicht hier im Landtag davon sprechen, dass sie die Hoffnung haben, dass die Landesregierung Kofinanzierungsanteile verändert.
Von großem Interesse scheint auch hier wieder die Rolle der Investitionsbank zu sein. Ich will hier meine grundsätzliche Kritik an der Verlagerung politischer Kompetenzen auf eine landeseigene Bank nicht noch einmal wiederholen. Das werden wir an anderer Stelle noch tun. Das Mindeste, was wir aber erwarten können, ist, dass wir mit diesem Haushalt die Gesamt-Aufstellung über die Kosten, die dem Landeshaushalt durch die Investitionsbank entstehen, bekommen. Dies ist mit diesem Haushalt noch nicht geschehen. Erst dann können wir uns ein Urteil darüber bilden, ob diese Kosten bei insgesamt sinkender Investitionsquote des Landes zu rechtfertigen sind.
In diesem Zusammenhang nur eine Kleinigkeit, die uns bei der ersten Lektüre des Landeshaushaltes aufgefallen ist: An mehreren Stellen des Landeshaushaltes gibt es Erläuterungen, die darauf verweisen, dass die Ansätze in Umsetzung des Eckwertebeschlusses der Landesregierung entstanden sind bzw. durch Anlagen zum Eckwertebeschluss erklärt werden. Wenn man das in diesem Haushaltsentwurf schreibt, dann muss der Eckwertebeschluss und die entsprechenden Anlagen zum offiziellen Bestandteil der Drucksache gemacht werden. Ansonsten erklären sich die Dinge nicht und bleiben in ihrer Bedeutung ein Geheimnis dieser Landesregierung. Ansonsten ist darauf zu verweisen, dass Beschlüsse der Landesregierung zur Haushaltsplanerstellung ihre Gültigkeit mit der Haushaltsplaneinbringung verlieren. Ausschlaggebend ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich der Landtag.
Ein weiteres stark diskutiertes Thema in den letzten Wochen war die Neugestaltung des Kinderfördergesetzes. Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass unsere Forderung, für alle Kinder einen Ganztagsanspruch in den Kindertagesstätten anzubieten, inzwischen wenn auch bei manchen widerwillig, scheinbar konsensfähig in diesem Haus geworden ist. Nun aber geht es an die Umsetzung und da offenbaren sich die Probleme. Zum einen wird klar, dass entgegen erster Annahmen seitens des Finanzministers, es völlig unmöglich ist, die zusätzlich entstehenden Kosten dadurch zu verringern, dass man die bisherigen Strukturen einfach stärker belastet.
Im Bereich der Kommunen gibt es Bestrebungen, jegliche Mehrkosten für den Ganztagsanspruch abzuwehren, was vor dem Hintergrund des kommunalen Charakters dieser Aufgabe bei uns nur begrenzt auf Verständnis stößt. Gleichzeitig offenbarte sich in der öffentlichen Debatte aber ein Umstand, der uns schon seit langem bekannt ist. Die bisherigen Strukturen in der Kinderbetreuung sind längst an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Die Umsetzung des Bildungsauftrages ist schon jetzt unter diesen Bedingungen nur sehr eingeschränkt möglich. Anders als es die offiziellen Verlautbarungen der Landesregierung oder der Initiative Neue Marktwirtschaft glauben machen, haben wir ein gewaltiges Problem in diesem Bereich. Der Betreuerschlüssel, die Vor- und Nachbereitungszeiten und andere Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Kindertagesstätten sind entweder die schlechtesten in der gesamten Republik oder wir befinden uns zumindest in der Nähe der roten Laterne. Gleichzeitig verschärft sich der Konkurrenzdruck um die ausgebildeten Fachkräfte in diesem Bereich. Auch in diesem Bereich muss deshalb etwas getan werden.
Im Bündnis für ein kinderfreundliches Land Sachsen-Anhalt sind diese Dinge umfangreich diskutiert worden und natürlich stehen wir auch hier wieder im Spannungsverhältnis zwischen dem fachlich Richtigen und dem finanziellen Möglichen. Aber eine Nulllösung wird es in diesem Bereich nicht geben können. Wir brauchen beides. Wir brauchen die Einführung des Ganztagsanspruches und die Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen in den Einrichtungen. Wir wehren uns ganz entschieden dagegen, den Ganztagsanspruch für alle Kinder mit der Begründung einzuschränken, man bräuchte das Geld für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Wir bleiben ganz klar bei unserer Position, dass ein Ganztagsanspruch einen Anspruch von zehn Stunden bedeutet. Auch dann, wenn wir wissen, dass dieser im Durchschnitt nur zwischen 8,5 und 9 Stunden in Anspruch genommen werden wird. Für uns ist das eine Frage des Prinzips, den Anspruch der Kinder nicht nach dem Status ihrer Eltern zu differenzieren, ganz zu schweigen von dem unnötigen Verwaltungsaufwand, der dadurch bestehen bleiben würde. Wenn denn tatsächlich eine Stufenlösung für die Ganztagsbetreuung ins Auge gefasst werden sollte, dann darf die unter einem Anspruch von 8 Stunden nicht beginnen und muss bis zum Ende der Legislaturperiode auf 10 Stunden ausgeweitet werden. Die einzige Argumentation dafür wäre jedoch, dass man zusätzlich Mittel dafür freibekommt, die Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten zu verbessern. Dies träfe ohnehin jedoch nur für eine geringe Übergangsfrist zu, da der vollständige Ganztagsanspruch, ja, die Rahmenbedingungen nicht wieder verschlechtern soll. Insofern lehnen wir eine Stufenlösung bei der Einführung des Ganztagsanspruches zwar nicht gänzlich ab, sagen aber ganz klar, dies kann nur für eine kurze Übergangszeit gelten. Alles andere wäre ganz klar eine Mogelpackung und hieße, dass man den Ganztagsanspruch vor den Wahlen zwar verkündet hat, aber nach den Wahlen wieder einkassiert.
Nun haben wir in den letzten Tagen verschiedene Berechnungsmodelle zur Kenntnis nehmen dürfen, die auch bei uns ausdrücklich kritisch gesehen werden. Wenn da z. B. im Sozialministerium überlegt wird, die Betreuungskosten dadurch zu reduzieren, dass man ganz verstärkt nicht oder kaum qualifiziertes Personal einsetzen will, so halten wir das für unvereinbar mit dem Bildungsauftrag der Kindertagesstätten. Eines dürfte jedoch allen klar sein, alle zurzeit diskutierten Modelle gehen deutlich über den derzeitigen Haushaltsansatz von 10 Mio. Euro für den Zeitraum August bis Dezember 2013 hinaus.
Unsere Prämissen sind klar:
Der nächste zentrale Problemkreis in diesem Landeshaushalt ist die Personalentwicklung. Um das gleich vornweg zu sagen, unsere grundsätzliche Kritik bleibt bestehen, die Halbierung des Einstellungskorridors nach den Wahlen im Verhältnis zu den alten Kabinettsbeschlüssen ist ein schwerer Schlag für die Perspektive der öffentlichen Daseinsvorsorge und bleibt Wahlbetrug. Aber solche Dinge ziehen natürlich Eruptionen nach sich. Und so verwundert es auch nicht, dass man sich ab dem Jahre 2013 laut Personalentwicklungskonzept und Haushaltsplan der Landesregierung in etwa wieder bei knapp 600 Neueinstellungen pro Jahr bewegt. Wir bleiben jedoch dabei, wenn man nur die inhaltlichen Zielstellungen der Wahlprogramme von CDU und SPD nebeneinander legt, bräuchten wir in etwa 1.000 Neueinstellungen pro Jahr. Wohlgemerkt, bei einem jährlichen Verlust von etwa 2.000 Bediensteten. Zusätzlich wird das Problem noch dadurch verschärft, dass im Haushaltsbegleitgesetz das Altersteilzeitmodell auf 5 Jahre erweitert wird. Mit dem üblichen Blockmodell heißt das, dass, kurz nachdem das Rentenalter mit 67 beschlossen wurde und interessierte Kreise über 69 Jahre diskutieren, gehen die Landesbediensteten 2,5 Jahre früher, also mit 62,5 Jahren, die Polizisten 5 Jahre eher in Rente.
Begründet wird dies mit Einsparungen pro Fall von 15.000 Euro. Sicherlich wird dieses Programm von vielen Betroffenen gern angenommen. Aber ich frage Sie, ob wir uns dies wirklich leisten können. Dazu einmal folgende Beispielrechnung: Ein Landesbediensteter kostet im Durchschnitt 40.000 Euro im Jahr. Am Ende der Dienstzeit dürfte das Einkommen im Durchschnitt eher höher liegen, aber das sei einmal dahingestellt. Altersteilzeit im Blockmodell heißt im Normalfall, bei einer fünfjährigen Laufzeit, dass die Leute davon 2,5 Jahre zu Hause bleiben. Wir verzichten also auf Arbeitsleistungen im Wert von 100.000 Euro, um 15.000 Euro zu sparen.
Dieses Land muss ungeheuer reich sein, wenn es sich eine solche Verschwendung leisten kann. Aber so reich sind wir nicht. Wir werden diese Maßnahmen mit deutlichen Einschränkungen der Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge bezahlen, auch wenn dies überwiegend erst in der nächsten Legislaturperiode bzw. am Ende dieser Legislaturperiode deutlich werden wird.
Und wir werden dann eben nicht in der Lage sein, schnell zu reagieren, um entsprechendes Personal einstellen zu können. In den vergangenen Jahren war es bspw. nicht möglich, bei einem relativ geringen Einstellungskorridor 440 Stellen zu besetzen, die eigentlich geplant waren. Diese sollen nun nach Beschluss der Landesregierung nur noch im Jahr 2012 besetzt werden können. Das bedeutet also 854 Neueinstellungen im nächsten Jahr.
Dies ist völlig illusorisch, da die entsprechenden Fachkräfte in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung stehen werden und wir haben leider für diese Situation als Land viel getan. Die Nachausbildungsoffensive wurde gestrichen, Ausbildungskapazitäten eher ab- als aufgebaut und ein qualifiziertes Werbemanagement sieht anders aus als der Besuch von Stammtischen in Baden-Württemberg.
Ich will mich in dieser Rede auf diese wenigen Schwerpunkte konzentrieren. Im Detail wird es noch massenhaft Erörterungsbedarf geben, vor allem dann, wenn mit Haushaltsansätzen Strukturentscheidungen gefällt werden sollen, die im Landtag noch nicht debattiert worden sind, wie z. B. beim Wissenschaftszentrum in Wittenberg.
Abschließend müssen wir leider konstatieren, dass der Landeshaushalt auf die zentralen Herausforderungen der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Entwicklung der Bildung und der Bewältigung des demografischen Wandels nur sehr ungenügende Antworten gibt. An der Stelle werden unsere Alternativen ansetzen, mit denen wir die Haushaltsverhandlungen begleiten.
Wir werden in den nächsten Wochen alles dafür tun, dass die wirklichen Entscheidungen zu diesem Landeshaushalt hier im Parlament gefällt werden, dass sie transparent gefällt werden und dass die politischen Konsequenzen des Handelns der Koalition für jeden Einzelnen deutlich werden.
Vor allem aber werden wir in den nächsten Wochen einen Prioritätenbeschluss erarbeiten, der unsere Veränderungsvorschläge zum vorliegenden Doppelhaushalt enthält. Unser Ziel wird es dabei sein, dringend notwendige Veränderungen für ein sozial gerechtes und sich nachhaltig entwickelndes Land Sachsen-Anhalt so darzustellen, dass eine Nettoneuverschuldung unter den angenommenen Rahmenbedingungen vermieden wird. Allerdings, und das sage ich auch mit aller Deutlichkeit, kann sich am Ende des Diskussionsprozesses herausstellen, dass dies nicht einzuhalten ist. In jedem Fall müssen Sie damit rechnen, dass wir unsere Änderungsvorschläge öffentlich machen und damit klare Alternativen zur Politik der Landesregierung einbringen.