Wahlfälschungsaffäre Stendal: Die These vom Einzeltäter Holger Gebhardt ist nicht mehr zu halten

Zur heutigen Sitzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Wahlfälschungsaffäre in Stendal erklären die Ausschussmitglieder Henriette Quade und Wulf Gallert:

„In seiner Zeugenvernehmung belastete Holger Gebhardt heute maßgebliche CDU-Funktionäre des Kreisverbandes Stendal:

  1. Nach der Aussage von Holger Gebhardt fragte der damalige Kreisvorsitzende Kühnel, ob er sich bereit erklären würde, im Interesse der CDU Briefwahlunterlagen unter Verwendung eines bereits früher angelegten Ordners abzuholen und auszufüllen. In diesem Ordner waren Namen, Meldeadressen und kopierte Unterschriften der jeweiligen Personen enthalten. Auf den Einwand des Zeugen Gebhardt, dass dieses Verfahren nicht legal sei, antwortete Kühnel, „da solle er sich mal keine Gedanken machen, man habe damit schon gute Erfahrungen gesammelt“. Holger Gebhardt erklärte heute, dass ihn Kühnel in diesem Gespräch darauf hinwies, dass er für die CDU jetzt auch etwas tun müsste, schließlich hätte er seine Arbeit sowie die seiner Lebensgefährtin auch durch CDU-Verbindungen bekommen. Beide Arbeitsstellen waren befristet, er habe Angst gehabt, dass er und seine Frau arbeitslos werden, wenn er sich der Wahlfälschung verweigert. Nach der heutigen Zeugenaussage war Herr Kühnel Initiator der Wahlfälschung und hatte Kenntnis darüber.
  2. Der Zeuge Gebhardt widersprach ausdrücklich der Darstellung von Hardy-Peter Güssau, dass dieser selbst gewählt hat. Vielmehr sagte Holger Gebhardt aus, dass er die Wahlbenachrichtigung von Hardy-Peter Güssau mit der Bitte, alles zu erledigen, bekam. Seiner Aussage nach fälschte er die Unterschriften auf der Vollmacht und dem Wahlschein und füllte auch den Stimmzettel aus. Dies entspricht auch der Aktenlage des Gerichtes und würde in der Konsequenz bedeuten, dass Hardy-Peter Güssau zumindest in seinem eigenen Fall von der Wahlfälschung wusste.
  3. Holger Gebhardt berichtete von einem Treffen mit dem Oberbürgermeister von Stendal Klaus Schmotz am 3. Juli 2014 zum Mittagessen. Er wurde demnach vom Oberbürgermeister mit dem Dienstwagen vom Jobcenter abgeholt. Auf der Fahrt zur Gaststätte übergab dann Herr Schmotz den Ausdruck einer Mail an Herrn Gebhardt. Darin war die Anzeige des Florian Müller wegen der Fälschung seiner Briefwahlunterlagen enthalten. Damit widerspricht der Zeuge Holger Gebhardt ausdrücklich der Zeugenaussage von Herrn Schmotz, vor der Abstimmung über die Gültigkeit der Wahl im Kreistag Stendal von dem Fall Florian Müller nichts gewusst zu haben.

Damit hat der Zeuge Holger Gebhardt in wesentlichen Punkten allen drei CDU-Funktionären deutlich widersprochen. Der Zeuge wirkte insgesamt sehr gefasst, konzentriert und widerspruchsfrei und begründete seine Aussagen auch damit, diesen Fall für sich persönlich aufarbeiten zu wollen. Er betonte darüber hinaus, dass er den Kreisvorsitzenden Kühnel als Initiator der Wahlfälschung bereits im Prozess vor dem Landgericht benannt hatte und widersprach damit ausdrücklich einer Behauptung in der Urteilsbegründung zu seinem Verfahren.

Durch den Zeugen Holger Gebhardt wurden die Ausschussmitglieder darüber hinaus in Kenntnis gesetzt, dass die Polizei die Ermittlungen mit einer Befragung seiner Person wieder aufgenommen hat.

Die These des Einzeltäters ist seit der heutigen Zeugenbefragung faktisch nicht mehr aufrecht zu erhalten. Wenn sich die heute getätigten Zeugenaussagen von Holger Gebhardt nicht widerlegen lassen, ist klar, dass es bei der CDU Stendal ein Geflecht gegeben hat, das die Wahlfälschung ermöglicht, begünstigt und eingefordert hat.“