Altschuldenhilfe darf künftig nicht eingeschränkt werden
Wulf Gallert im Gespräch mit Vertretern der Wohnungsunternehmensverbände Sachsen-Anhalt
Ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung schlägt Jost Riecke und Ronald Meißner auf den Magen. Die beiden Geschäftsführer des Verbands der Wohnungswirtschaft (VdW) bzw. des Verbands der Wohnungsgenossenschaften (VdWg) Sachsen-Anhalt waren im Landtag zu einem Gespräch mit Wulf Gallert zusammengekommen, bei dem die Frage nach der künftigen Regelung der so genannten Altschuldenhilfe im Mittelpunkt stand. Besagtes Gutachten sieht unter anderem eine Kürzung der momentan als Förderung für den Stadtumbau Ost gezahlten Altschuldenhilfe vor. Überhaupt nicht einverstanden zeigten sich Meißner und Riecke zudem mit bestimmten Reinvestitionsmaßnahmen, an die die Altschuldenhilfe künftig gekoppelt sein soll.
Als Fachmann für Wohnungspolitik der LINKSfraktion im Landtag war Guido Henke während des Gesprächs mit von der Partie. Es herrschte Konsens darüber, dass die Fortführung des Altschuldenhilfegesetzes eine wichtige Rahmenbedingung für den weiteren Erfolg des Stadtumbau Ost ist - darüber hinaus für die Stabilisierung und Entwicklung von Wohnqualität und Wohnquartieren sowie für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen. Konkret geht es in dem Gesetz um die Entlastung ostdeutscher Wohnungsunternehmen von ihren noch aus DDR-Zeiten stammenden Altschulden, die an den Abriss leer stehender Wohnungen gekoppelt ist.
Für Meißner und Riecke liegt nun der Hase im Pfeffer, wenn die Reinvestition der gewährten Altschuldenhilfe künftig auf Immobilien in Innenstädten oder der Baujahre bis 1949 beschränkt sein soll. Man verfüge kaum über Wohnungsbestände von vor 1949, die Sanierung der Innenstädte sei darüber hinaus schon weit fortgeschritten, machten die beiden Geschäftsführer deutlich. Demnach artikulierten sie eine deutliche Forderung: "Gewährte Altschuldenhilfe sollte in alle dauerhaft bewohnten Wohngebiete reinvestiert werden können", sagte Ronald Meißner.
Aus der Perspektive einer möglichen Regierungsbeteiligung werde man sich in der nächsten Legislatur dafür einsetzen, dass der Bund die Altschuldenhilfe in bisheriger Form und Höhe weiterführt, sagte Wulf Gallert. Zwar akzeptiere man, dass die jeweiligen Entlastungssummen reinvestiert werden. Die Beschränkung auf Altbauten und innerstädtische Bereiche jedoch nicht, fügte er hinzu.
Die künftige Regelung der Kosten der Unterkunft für Erwerbslose laut SGB II brannte Riecke und Meißner ebenfalls auf den Nägeln. Die geplante Novellierung des Gesetzes, demzufolge die Länder künftig die Landkreise zur Erhebung von Pauschalbeträgen ermächtigen dürfen, war Wulf Gallert bereits von Seiten des ver.di - Erwerbslosenausschusses als Problem angetragen worden. Wie Meißner und Riecke deutlich machten, befürchten die Wohnungsverbände durch pauschal gezahlte Unterkunftskosten eine Herabsetzung der Angemessenheitskriterien und damit den versperrten Zugang für Erwerbslose zu modernen Wohnraum. "Wohnungen mit niedriger Grundmiete, die durch diese Pauschale finanziert werden könnten, müssen überhaupt erstmal in entsprechender Güte und Masse vorhanden sein", sagte Jost Riecke.
Seinen Standpunkt zur geplanten Pauschalierung der Unterkunftskosten machte Wulf Gallert gegenüber Jost Riecke und Ronald Meißner ebenso deutlich, wie er es zuvor bereits gegenüber dem Erwerblosenauschuss getan hatte: Man werde alles daran setzen, dass es keine Herabsetzung der Angemessenheitskriterien geben wird, so das Land in Zukunft Einfluss auf die Gestaltung der Kosten der Unterkunft haben sollte, sagte Wulf Gallert.
km